Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung ein Gesetz zur Änderung des Beratungshilferechtes beschlossen. Mit der Reform des Beratungsgesetzes soll der Gang zum Rechtsanwalt für die BezieherInnen von Arbeitslosengeld II- und Sozialgeld schwerer werden. In dem Gesetzesentwurf wird vorgeschlagen, dass die Voraussetzungen für eine Klage „stärker geprüft werden sollen". Zudem werden die anteiligen Kosten um rund 200 Prozent erhöht. Derzeit zahlen die Betroffenen einen Unkostenbeitrag von 10 Euro.
Leidtragende dieser Reform sind die 4,85 Millionen ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte, die finanzielle Unterstützung vom Staat benötigen, und weitere 3.081.000 arbeitslose Menschen (1) – damit sind in Deutschland fast 8 Millionen Menschen von Arbeitslosengeld II abhängig, Kinder und Jugendliche nicht mitgerechnet.
Tatsache ist: Die Gesetze (SGB II und XII) treffen betroffene Menschen nicht nur besonders hart und verletzen sie in ihrer Würde. Sie sind auch noch völlig ungenügend und haben „Strukturschwächen“ im Bewilligungsverfahren. Mangelnde Kenntnisse der Verwaltungsangestellten verhindern zudem noch eine ordentliche Beratung der Hilfesuchenden.
All dies bestreitet der Bundesratsbeschluss nicht:(2): „Die von den Ländern zu tragenden Kosten für die Beratungshilfe sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich und seit dem Jahr 2004 sprunghaft angestiegen“, heißt es unter Punkt A. „Problem und Ziel“. Und weiter: „Neben Änderungen im Rechtsanwaltsvergütungsrecht und in den wirtschaftlichen Verhältnissen vieler einkommensschwacher Bürger sind vor allem wenig konturierte Gesetzesbegriffe, Strukturschwächen des Bewilligungsverfahrens und mangelhafte Aufklärungsmöglichkeiten sowie die mangelnde Kenntnis anderer Hilfemöglichkeiten zu nennen.“
Seit der Einführung von Alg II und Sozialgeld ist eine wahre Klagewelle auf die Sozialgerichte zugerollt. Bis zum August diesen Jahres ist bei Deutschlands größtem Sozialgericht in Berlin ist jetzt die 50.000. Klage eingegangen. Allein im Vorjahr gingen rund 18.300 Klagen und Eilanträge zu den umstrittenen Hartz-IV-Regelungen ein. Im ersten Halbjahr 2008 wurden bereits 10.500 neue Verfahren registriert. Gestritten wird um Mietzuschüsse, Warmwasserpauschalen oder angebliche Untätigkeit von Behörden. Jeder Richter am Sozialgericht der Hauptstadt erledigt im Jahr durchschnittlich 390 Verfahren. Bis zur Hälfte der Klagen gegen Hartz IV sind erfolgreich. Bundesweit stieg die Zahl dieser Verfahren vor den Sozialgerichten um mehr als 36 Prozent auf knapp 62.000. Im Vorjahr gingen bei den Sozialgerichten bundesweit 99.200 Hartz-IV-Klagen ein.
Immer wieder wird von PolitikerInnen, Verwaltungen und den Medien das Bild verbreitet, dass die Menschen, die klagen, gar nicht wüssten, was rechtens ist. Das ist erwiesenermaßen falsch. So hat der mdr - SACHSENSPIEGEL Urteile vorgestellt, in denen den Empfängern von Arbeitslosengeld II Recht zugesprochen wurden (3)
Diese Urteile betrafen viele existenziell wichtige Bereiche, wie Gesundheit, Miete und Heizkosten, Schulden oder den eigenen PKW, der ja für viele ArbeitnehmerInnen, die aufstockendes Alg II beziehen, Grundlage für ihre Berufstätigkeit ist. Doch auch bei Entscheidungen, die Kinder betrafen, wurden grobe Fehler durch die Gerichte angemahnt.
Wie viele falsche Bescheide das Thema Kinderarmut verschärft haben, ist nicht abschätzbar, da ja nur sehr wenige Betroffene den Mut und vor allem die Kraft haben, um den Klageweg bis zu Ende zu beschreiten.
In einigen Fällen wurde geltendes Recht nicht aus Unwissenheit sondern ganz bewusst gebrochen. So hat beispielsweise der Kreis Nordfriesland bei Krankenhausaufenthalt 35 % bzw. 56 % des Regelsatzes abgezogen. Diese Praxis war zur damaligen Zeit durch nichts gerechtfertigt. Die „Erwerbslosen-Initiative Nordfriesland“ hat zu diesem Thema bereits am 23.11.2006 eine Anfrage (4) beim Arbeits- und Sozialausschuss des Kreises gestellt.
Gesetzlich geregelt und somit legitimiert wurde diese Praxis jedoch erst Mitte 2007. Aktuell ist zu vermerken, dass es trotz mehrerer Urteile durch Gerichte im Bereich Mietübernahme und Heizkosten immer noch erhebliche Probleme gibt. Die gesetzliche Regelung besagt, dass Miete in „angemessener Höhe“ übernommen werden muss. Diese unklare Formulierung nutzen Verwaltungen allzu gerne für ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, obwohl es genügend Erläuterungen durch Gerichte gibt, die klar stellen, wie das Gesetz zu verstehen ist.
Bei den Heizkosten wird allzu oft eine Pauschalisierung vorgenommen, die gerade in unserem Bundesland nicht nachvollziehbar ist. Denn erstens sind die Wohnungen nie im gleichen Zustand, und zweitens wird weder auf schwankende Witterungsverhältnisse noch auf gestiegene Heizkosten eingegangen. Zudem wird häufig nicht die gesamte Wohnfläche als Berechnungsgrundlage genommen, obwohl der Gesetzgeber vorgeschrieben hat, dass Heizkosten in vollem Umfang zu übernehmen seien.
Das ungesicherte Mietverhältnis bzw. die fehlende Wohnung stellt ein enormes Vermittlungshemmnis bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt dar. In anderen Fällen – gerade im Niedriglohnsektor – ist das Risiko in die Wohnungslosigkeit abzurutschen stark gestiegen. Eine besonders stark betroffene Zielgruppe sind EmpfängerInnen von Alg II unter 25 Jahren.
Hier ist ein bundesweiter Trend zu verzeichnen, der bei dieser Gruppe einen starken Anstieg der Wohnungslosigkeit erkennen lässt. Dieser Trend ist unter anderem darin begründet, dass viele der jungen Alg II – EmpfängerInnen dem Prinzip „Fordern“ nicht so nachkommen können oder wollen, wie es von den Trägern erwartet wird. Dies hat Sanktionen zur Folge, die als letzte Konsequenz letztlich häufig die Wohnungslosigkeit nach sich ziehen (5). Hiervon sind häufig auch andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft betroffen, die das durch die Sanktionierung fehlende Geld nicht ausgleichen können.
Dies wiederum wirft die Frage auf, wen die „Landesfürsten“ / „Landesfürstinnen“ eigentlich durch das neue Gesetz belasten. Es bleiben meines Erachtens nur drei Optionen:
Anstatt ein ungenügendes, nicht am Bedarf der Betroffenen orientiertes Gesetz, das auch noch erhebliche Umsetzungsfehler (selbst für MinisterpräsidentInnen erkennbar) erfährt, zu revidieren oder wenigstens von Grund auf überarbeiten zu lassen, wird ein neues Gesetz geschaffen. Dieses soll drei Vorteile (für die Regierenden) bringen:
Das System, dass durch die Regierungen in Bund und Land aufgebaut wird, ist recht leicht zu durchschauen: Menschen werden bewusst und schrittweise entrechtet, um sie mundtot zu machen.
Dieses herrschaftliche Verhalten ist heute in einer Handlungsunfähigkeit und dem Mangel an besseren Konzeptionen begründet. War es Anfangs einfach nur Unfähigkeit ein ungerechtes und mangelhaft ausgearbeitetes Gesetz wenigstens so umzusetzen, wie es der Gesetzgeber ursprünglich vorgesehen hatte, ist die geplante Reform geprägt von „Professionalisierung“ und –vor allem – der schrittweisen Entrechtung der Betroffenen.
Handwerkliche Fehler waren an der Tagesordnung. „Durch einen Verarbeitungsfehler wurden Personen, deren Arbeitslosigkeit am 23. Dezember 2006 begann, bei der Zählung der Arbeitslosigkeit im Januar 2007 nicht berücksichtigt. Die notwendige Korrektur der Arbeitslosendaten wurde mit der Aufbereitung zum Stichtag für den Juni 2007 rückwirkend durchgeführt.“(6) Immer wieder wurden den EmpfängerInnen von Alg II Auszahlungspannen zugemutet..
Gegen solche und ähnliche Fehler konnten sich Betroffene in der Vergangenheit Rat holen – nicht nur beim Rechtsanwalt. Bis einschließlich 2005 hat die rot-grüne Landesregierung Arbeitsloseninitiativen und -beratungsstellen landesweit mit einer Basisförderung von 150.000 Euro pro Jahr unterstützt. CDU und SPD haben diese Förderung komplett gestrichen Anträge von anderen Parteien abgelehnt, diese Summe 2006 wieder in den Haushalt einzustellen.
Die Argumentation, dass die Bundesagentur diese Arbeit auffängt, war und ist schlicht falsch. Und wenn die Förderung der Arbeitsloseninitiativen nicht mehr in das Programm „Arbeit für Schleswig-Holstein“ passte, so hätte es auf jeden Fall in den Bereich „Ehrenamtliche Arbeit und Selbsthilfe“ gepasst. Denn die Arbeit der Arbeitsloseninitiativen ist ein Baustein unseres Sozialstaates. Die 150.000 Euro wurden vor 2006, für die Förderung von rund 16 Initiativen eingesetzt, darunter die Arbeitslosenselbsthilfe in Rendsburg und Heide, Arbeitsloseninitiativen in Kiel, Mölln und Bredstedt oder das Sozialforum in Kappeln und die Frauenräume in Neustadt.
Zum Vergleich: Pro Einrichtung ging es um bis zu 9500,00 €. Für sein Lieblingskind, den Schleswig-Holstein-Fonds, war der Ministerpräsident bereit eine Nettoneuverschuldung von 75 Millionen Euro in Kauf zu nehmen.
Die Schließung bzw. das Herunterfahren der Anlaufstellen bedeutete den ersten Schritt zur Entrechtung von Alg II – EmpfängerInnen. Der zweite Schritt wird wohl – sofern nicht massiv gegen dieses Unrecht vorgegangen wird – in Bälde vom Bundestag beschlossen werden.
Vor allem Betroffenenorganisationen und Selbsthilfevereine haben sich bereits im Vorfeld zu Wort gemeldet und vehement gegen eine „Zwei-Klassen-Justiz“ protestiert. Auch Katja Kipping vom Bundesvorstand der LINKEN sprach davon, dass sich die Initiatoren der Reform "weit weg von der Lebenswirklichkeit der Menschen entfernt" hätten. Der Anstieg der Beiteiligungskosten für Hartz IV Empfänger bedeute, dass "viele Menschen nun auf eine Rechtsberatung verzichten müssen". Jerzy Montag von den Grünen kritisierte, dass nun ein Versuch unternommen wird, "den Ärmsten und sozial Schwächsten einen Zugang zu rechtsstaatlichen Grundleistungen zu erschweren oder gar vorzuenthalten".
Im Land gilt es die Menschen für die geschilderte Problematik zu sensibilisieren. Wenn es gelingen soll, dieses Gesetz zu Fall zu bringen, dann braucht es Bündnisse zwischen den Betroffenenorganisationen, Gewerkschaften, Elternvereinigungen und Parteien auf kommunaler Ebene und gleichzeitig eine Vernetzung zu überregionalen Organisationen, wie den Tacheles e.V., die BAG Wohnungslosenhilfe oder das Erwerbslosenforum Deutschland.Und DIE LINKE sollte auf Bundesebene und mit der Bundestagsfraktion gegen dieses Gesetz vorgehen.
Allerdings wird die Verhinderung des Gesetzes einen erheblichen Kraftaufwand darstellen. Es gilt einen Druck aufzubauen, dem sich die Koalition im Bund nicht verschließen kann – zumal nächstes Jahr Wahlen sind.
Husum, den 15.10.2008 Thomas Repp
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1 Quelle Monatsbericht der Agentur für Arbeit, September 2008
(http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/000000/html/start/monat/aktuell.pdf)
2 Quelle: Deutscher Bundesrat; 848. Sitzung, TOP 9; www.bundesrat.de
3 Quelle: http://www.mdr.de/sachsenspiegel/ratgeber/5262191.html
4 Quelle: http://www.ei-nf.de/content/view/44/34
5 Quelle: BAG Wohnungslosenhilfe, http://www.bag-wohnungslosenhilfe.de/index2.html
6 Quelle http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/detail/a.html;
Aktuelle Daten - Arbeitsmarkt in Deutschland (xls); Zeitraum 2008, Region Deutschland