14. Juli 2011

Strafe für Omega-Transaktionen

Laut Bericht des Norddeutschen Rundfunks vom 13. Juli 2011 verhängte die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) im Septmeberr 2010 eine Strafe in Höhe von 50.000 EURO gegen die HSH Nordbank. Hintergrund sind die rechtswidrigen Omega-Transaktionen, die die Bank zu Beginn der Finanzkrise Ende 2007 getätigt hatte.

Interessant ist die zeitliche Nähe des Bußgeldes  zum Abgang von Prof. Dr. Nonnenmacher als Vorstandsvorsitzenden. Während bisher davon auszugehen war, dass Nonnenmacher aufgrund der fiesen Machenschaften der Sicherheitsfirma Prevent gehen musste, zeigt sich nun ein neuer Aspekt, vielleicht sogar ein ganz neues Bild.

Zur Erinnerung: Professor Nonnenmacher wurde auf Druck der Landesregierungen aus Hamburg und Schleswig-Holstein Anfang November 2010 mit einem goldenen Handschlag verabschiedet. Vorausgegangen war die Prevent-Affäre. Die inzwischen insolvente  Sicherheitsfirma (Chef war der ehemalige Hamburger Polizeipräsident/Innensenator Udo Nagel) hat für die HSH Nordbank gearbeitet und viele Millionen Euro kassiert. Die Prevent AG wird u.a. in Verbindung gebracht mit einer Bestechungsaffäre zu Gunsten der HSH Nordbank bei einem Schiffgeschäft in der Türkei, mit dem Unterschieben von fingierten Beweisen gegen den Leiter der New Yorker Dependance der HSH Nordbank (Stichwort Kinderpornografie) und mit Manipulationen im Zusammenhang mit der Entlassung eines Vorstandsmitgliedes der HSH Nordbank. Auch die Beschnüffelung von allen im Landtag vertretenen Parteien gehörte offensichtlich zum Aufgabenspektrum der Prevent AG.

Nunmehr deutet sich ein neuer Grund für den Rauswurf Nonnenmachers an. Denn der nun bekannt gewordene Bußgeldbescheid gegen die HSH Nordbank datiert vom 8. September 2010, relativ kurz vor der Entscheidung der Bank, sich von Prof. Nonnenmacher zu trennen. Der Bußgeldbescheid erfolgte, da die HSH Nordbank der BaFin im Zusammenhang mit den Omega-Transaktionen wichtige Fakten verschwiegen hatte. Zudem werden gravierende organisatorische Mängel bei der Bank moniert.

Vor allem bei der Transaktion Omega 55 spielte Herr Nonnenmacher („eine falsche Bilanz ist keine gefälschte Bilanz“) eine wichtige Rolle. Das Omega-55-Engagement brachte der Bank Verluste in über 330 Millionen Euro. Damals war Nonnenmacher als Finanzvorstand der Bank einer von drei Personen, die das Geschäft abzeichneten.

Ziel war es, die Bilanzsumme  der HSH Nordbank zum Jahresende 2007 zu verringern. Durch  eine Reduzierung der Bilanzsumme erhöht sich die sogenannte „Eigentkapitalquote“, die wiederum für das Standing einer Bank in einer Krisensituation entscheidend ist.

Ohne Information des Aufsichtsrates und der BaFin wurde parallel ein Kopplungsgeschäft als Teil des Gesamtengangements betrieben, welches die Risiken für die Transaktion allen bei der HSH Nordbank ansiedelte.

Die Verantwortung für den Verlust hatte HSH Vorstandsmitglied Friedrich zu tragen, der seinen Hut nehmen musste. Dirk Jens Nonnenmacher kam ungeschoren davon, obwohl er mit Vorstandmitglied Berger und Friedrich die Transaktion gemeinsam abgezeichnet hatte und es mehr als unwahrscheinlich ist, dass er als Finanzexperte die ganze Dimension des Kopplungsgeschäftes nicht erkannt hatte.

Das jetzt bekannt gewordene Bußgeld gegen die Bank lässt eigentlich nur den Schluss zu, dass die Regierungen in Hamburg und Kiel Prof. Nonnenmacher nicht nur wegen der Prevent-Affäre den Laufpass gaben, sondern dass auch die Verwicklung in die Omega-Transaktion einen maßgeblichen Einfluss gehabt hat.

Unabhängig davon ist es ein politischer Skandal, dass die Öffentlichkeit erst jetzt aus der Presse über diesen Vorgang informiert wird. Schließlich gehört die Bank überwiegend den Ländern Schleswig-Holstein und dem Stadtstaat Hamburg. 
 

Anmerkung: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine rechtsfähige Bundesanstalt. Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Sie beaufsichtigt und kontrolliert als Finanzmarktaufsichtsbehörde alle Bereiche des Finanzwesens in Deutschland. Auch die HSH Nordbank wird von der BaFin kontrolliert, sie hat ein Auskunfts-, Informations- und Prüfungsrecht gegenüber den Kreditinstituten. Sie kann nur dann einschreiten, wenn aufsichtsrechtliche Normen tatsächlich verletzt werden. Die Verhängung einer Geldstrafe gegenüber einer Bank ist ein gravierender, untypischer Vorgang.