Union, SPD und FDP haben heute im Bundestag mit dem Beschluss zur Reform der Hartz-IV-Regelsätze einem Verfassungsbruch zugestimmt. Nach Auffassung des Schleswig-Holsteinischen Bundestagsabgeordneten Raju Sharma setzt der Bundestag mit seinem Beschluss die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nicht um.
Raju Sharma: „Das Bundesverfassungsgericht hat völlig zu Recht eine transparente und nachvollziehbare Berechnung der Regelsätze und angemessene Leistungen für Kinder gefordert. Nichts davon hat die große Hartz-IV-Koalition aus Union, FDP und SPD umgesetzt. Ich habe daher meine Zustimmung verweigert. Klar ist jetzt auch: Die SPD sich von ihrer ungerechten und letztlich gescheiterten Agenda 2010 nicht verabschiedet.“
Die Erhöhung des Regelsatzes um fünf und drei Euro ist zudem keine Erhöhung im eigentlichen Sinn: „Das ist eine bescheidene Fortschreibung des bestehenden Regelsatzes, die nicht mal die Preissteigerung ausgleicht“, so Sharma. „Dass Kinder zudem statt höherer Leistungen Gutscheine bekommen, deren Gegenwert nicht beziffert werden kann, ist diskriminierend, bürokratisch und wirkungslos.“
DIE LINKE fordert, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts endlich ernst zu nehmen. Dazu gehört ein Regelsatz von 500 Euro für Erwachsene und für Kinder ein bedarfsgerechtes Leistungsniveau.