DIE LINKE in Schleswig-Holstein kritisiert das Urteil des Kölner Landgerichts, nach dem es Hartz-IV-Beziehenden verboten ist, Lotteriescheine zu kaufen.
„Mit seinem Urteil hat sich das Gericht zum Spielball zwischen den Anbietern machen lassen. Man könnte es als absurd bezeichnen, wenn es nicht so tragisch wäre, auf welchen Ebenen die Schikane gegen Hartz-IV-Beziehende mittlerweile ausgetragen wird“, sagt Jannine Menger-Hamilton, Landessprecherin der LINKEN.
„Wir brauchen keine Sozialschnüffelei in Annahmestellen, sondern eine auskömmliche, repressionsfreie Grundsicherung, die nicht den von Armut und Arbeitslosigkeit Betroffenen die Schuld an ihrer Situation zuweist.“ DIE LINKE fordert ein geeignetes Konzept für die Prävention von Glückspiel- und anderen Suchtpotentialen. Die sei aber nicht durch die Diskriminierung einkommensschwacher Menschen umzusetzen. „Hier waren ganz klar die Marktinteressen eines Konkurrenten der Westlotto treibende Kraft und nicht Suchtprävention oder der Schutz Einkommensschwacher. Die Instrumentalisierung von Hartz-IV-Beziehenden, wie sie hier für Konkurrenzkämpfe von Wettanbietern betrieben wird, ist vulgär.“