„Mutter/Väter-Kind-Kuren sind ein wichtiges Mittel der gesundheitlichen Prävention und Rehabilitation. Dies gilt sowohl für die Mütter und Väter als auch für die Kinder. Wenn notwendige Kuren von den Krankenkassen nicht mehr genehmigt werden, ist das ein nicht mehr hinzunehmender Skandal“, bekräftigt Cornelia Möhring, schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete der LINKEN noch einmal angesichts des Berichts des Schleswig-Holstein-Magazins am 8.8.2011.„Bereits am 28.Juni hat unsere Fraktion einen Antrag in den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestag (17/6493) eingebracht, der mehr Transparenz aber auch eindeutige gesetzliche Regelungen fordert. Die scharfe Kritik des Bundesrechnungshofes zeigt deutlich, dass die gegenwärtige Praxis willkürlich und ungerecht ist. Mit unserem Antrag fordern wir die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen durch die Krankenkassen sowie eine regelmäßige Berichterstattung an den Bundestag. Nur so kann kontrolliert werden, ob die Krankenkassen Pflichtleistungen auch wirklich erbringen Es ist nicht hinnehmbar, dass die Kassen aufgrund ihrer Kassenlage entscheiden. Das Wohl der Versicherten muss im Vordergrund stehen. Am Beispiel der Mutter-Kind-Kuren zeigt sich wieder einmal deutlich, wie unzureichend die laufenden Krankenkassenreformen sind. Die von uns seit langem geforderte solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung würde dazu führen, dass alle Versicherten Pflichtleistungen wie zum Beispiel Mutter/Vater-Kindkuren auch wirklich erhalten.“
Mütter und auch Väter sind besonderen körperlichen und auch seelischen Belastungen ausgesetzt. Daher gibt es für sie einen besonderen Anspruch auf Kuren. Die Mutter-Kind- beziehungsweise Vater-Kind-Kuren waren bis zum April 2007 noch Ermessensleistungen der Krankenkasse. Sehr viele Anträge wurden mit dem Hinweis abgelehnt, dass noch nicht alle ambulanten Maßnahmen am Wohnort ausgeschöpft sind. Seit der Gesundheitsreform 2007 besteht nun ein gestärkter Anspruch auf diese Leistungen. Der Grundsatz "ambulant vor stationär", nachdem zunächst alle ambulanten Maßnahmen ausgeschöpft sein müssen, gilt in diesem Bereich nicht mehr. Mutter-Kind- sowie Vater-Kind-Maßnahmen als stationäre Leistungen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation sind seit dem 1. April 2007 Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Nach der Umstellung von Ermessens- in Pflichtleistungen sind in den Jahren 2007 und 2008 sowohl die Zahl der Kuren als auch die entsprechenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zunächst spürbar angestiegen. In den Folgejahren waren die Ausgaben dann aber rückläufig, und zwar im Jahr 2009 um 6,01 Prozent und im Jahr 2010 um 9,22 Prozent (jeweils im Vergleich zum Vorjahr). Dieser Trend setzt sich im laufenden Jahr fort. In vielen Kurkliniken hat dies bereits zu einer deutlichen Reduzierung des Personals aufgrund der niedrigen Belegzahlen geführt. Wenn sich die Vergabepraxis der Krankenkassen nicht umgehend verändert, wird damit auch die über Jahre gewachsene Struktur der Kurkliniken zerstört.
Den Antrag der LINKEN finden Sie hier:
http://www.linksfraktion.de/initiativen/