15. Juni 2010

Privatisierung durch die Hintertür - Deshalb Hände weg vom Sparkassengesetz!

Am Freitag will die schwarzgelbe Landesregierung ihr Sparkassen-Gesetz im Landtag verabschieden lassen. Die Kritik an diesem Entwurf bleibt massiv trotz der kosmetischen Änderungen, die inzwischen vorgenommen wurden. So sollen neben öffentlich-rechtlichen Sparkassen nur vergleichbare Träger Minderheitsbeteiligungen von bis zu 25,1 Prozent an Sparkassen erwerben können, die "ausdrücklich auch einem regionalen Sparkassen- und Giroverband" angehören. Mit diesem Passus sei angeblich die Gefahr eingeschränkt, dass private Investoren mit Verweis auf die Kapitalverkehrsfreiheit auf eine Beteiligung pochen können. Damit soll einer der zentralen Kritikpunkte abgefangen werden: Die von der Koalition beabsichtigte Beteiligungsmöglichkeit der Hamburger Sparkasse.

  • Der Träger der größten deutschen Sparkasse ist die Haspa Finanzholding, die in der Rechtsform einer Stiftung alten Hamburger Rechts firmiert. Für den Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) ist die Haspa Finanzholding eine private Gesellschaft. Schaffe man eine Beteiligungsmöglichkeit für diese Gesellschaft, sei ein Einfallstor für private Investoren geöffnet, so die Argumentation des DSGV. Da die HASPA-Holding aber schon bei sieben Instituten im Lande beteiligt ist, ist sie über diese schon Teil des „regionalen Sparkassen- und Giroverbandes.
  • Abgelehnt wird auch die Möglichkeit, bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen Stammkapital einzuführen und den Trägern der Institute die Option einzuräumen, Anteile zu veräußern. Hierdurch wird den Sparkassen kein frisches Kapital zur Verbesserung ihrer Eigenmittelausstattung zugeführt. Das Gesetz würde völlig falsche Anreizstrukturen für öffentliche Träger schaffen, weil diese dann Sparkassenanteile veräußern können, beispielsweise um sich finanziell zu entlasten. Wäre der schleswig-holsteinischen Regierung an einer Aufstockung der Kapitaldecke wirklich gelegen, könnte dies im Übrigen auch mittels stiller Einlagen erfolgen. Die Koalition will nun im Gesetz festschreiben, dass das Innenministerium nicht befugt sei, die Kommunen zu zwingen, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Sollte eine Kommune vom Anteilsverkauf Gebrauch machen, muss sie den Erlös für mindestens zehn Jahre als stille Einlage in der Sparkasse belassen. Die Kapitalbasis der Sparkassen soll nicht geschwächt werden. Zudem soll mindestens ein Drittel des erzielten Jahresüberschusses den Rücklagen der Sparkasse zugeführt werden. 
    Diese Einschränkung reicht den Kritikern nicht: Die Sparkassen selbst fordern die Möglichkeit einer Beteiligung über eine atypische stille Beteiligung, und nicht über die Bildung von Stammkapital. Auch über dieses Instrument könnten Mitwirkungsrechte vereinbart werden. Zudem weisen Sparkassen darauf hin, dass durch die Umwandlung von bisherigen Kapitalrücklagen in Stammkapital praktisch „fungibles“ – also handelbares Eigenkapital entsteht, das verzinst werden muss. Das selbst erwirtschaftete Kapital stand bisher unverzinslich zur Verfügung. Die Sparkassen verfügen über Kapitalrücklagen von mehr als mehr zwei Mrd. Euro.

Ob die Koalition diesen Entwurf gegen die gesamte Opposition des Kieler Landtages durchsetzen kann, hängt auch von dem Druck ab, der in diesen letzten Tagen noch entwickelt wird. Der CDU-Abgeordnete Hartmut Hamerich lässt noch offen, ob er am Freitag der umstrittenen Änderung des Sparkassengesetzes zustimmt. "Meine Jastimme ist noch nicht sicher." Auch ein, zwei andere Abgeordnete der Union hätten "Bauchschmerzen". Die SPD verteilte gestern landesweit vor Sparkassenfilialen Flugblätter, in denen sie vor einer Privatisierung der Kassen warnte. Am Freitag will die SPD eine "namentliche Abstimmung" über den Gesetzentwurf beantragen, damit "jedes Mitglied des Landtags Farbe bekennen muss".

DIE LINKE im Bundestag hat letzte Woche einen Antrag der SPD unterstützt, der die Bundesregierung auffordert, „für eine Stärkung der öffentlich-rechtlichen Sparkassen im deutschen Bankensystem einzusetzen; sich zur Erhaltung der öffentlichen Zweckbindung der Sparkassen gegen die Möglichkeit zur Bildung von Stammkapital und deren beschränkten Übertragbarkeit einzusetzen.“

Axel Troost (LINKE) wies zurecht darauf hin, dass „der jetzige Gesetzentwurf nichts anderes (ist) als ein Einfallstor für die vor allem von der FDP geplante  Zerstörung  des  öffentlichen  Finanzsektors. Dem erteilen wir eine entschiedene Absage.(…). Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen sind in ihren Strukturen zu erhalten. Wir wollen keine Privatisierung durch die Hintertür und stimmen heute dem Antrag der SPD zu.“

Schon Anfang Mai hatten rund 1200 Menschen in Kiel gegen die geplante Änderung des schleswig-holsteinischen Sparkassengesetzes durch die schwarz-gelbe Koalition demonstriert. Die Arbeitsgemeinschaft der Betriebs- und Personalräte in den schleswig-holsteinischen Sparkassen sieht darin „mittelfristig eine Gefährdung der regional verankerten Sparkassen. Allein in Schleswig-Holstein geht es dabei um rund 9.000 Arbeitsplätze sowie ein erhebliches Steueraufkommen.“

Bei den gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen und dem Sturzflug schwarzgelber Akzeptanz könnte eine erfolgreiche Ablehnung dieses Gesetzes die Koalition vor die Zerreisprobe stellen. Zusätzlicher Druck wird in den nächsten beiden Tagen auch durch die Demonstrationen gegen das Sparpaket von Schwarzgelb entstehen können:

ver.di ruft am 16.06.2010 zu einem gemeinsamen Aktionstag in Kiel auf. Treffpunkt ist um 15.00 Uhr am Kieler Hauptbahnhof. Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen vom Campus Kiel, der Uni Lübeck und den Studierenden der Universitäten Lübeck, Kiel und Flensburg und den Beschäftigten des UK-SH aus Kiel und Lübeck, gegen die Sparpläne der Landesregierung.

Björn Radke

Dateien:
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