Eine Woche vor dem geplanten Aufmarsch der norddeutschen Neo-Nazi-Szene in Lübeck formieren sich antifaschistische Bündnisse in der Stadt, als auch in Schleswig-Holstein in erfreulicher Breite, um am 27. März dem Aufruf eines breiten Aktionsbündnisses "Wir können sie stoppen“ in Lübeck von mehr als 30 Parteien, Organisationen, Verbänden und Kirchen zu folgen. Dieses ruft dazu auf, „für eine weltoffene und demokratische Gesellschaft“ mit „Kundgebungen und Menschenketten, besonnenen und entschlossenen Sitzblockaden , dafür zu sorgen, dass diese alljährlichen Aufmärsche in Zukunft unterbleiben.“
Wie schon in Dresden, wo die Nazis den 65. Jahrestag der Bombenangriffe auf die Elbmetropole dazu nutzen wollten, den größten Naziaufmarsch nach Ende des Zeiten Weltkrieges zu organisieren, soll in Lübeck der Versuch wiederholt werden, die Opfer des alliierten Bombardements am 27. März 1942 zu missbrauchen. In Dresden ist der Aufmarsch, dank der Blockade, zu der antifaschistische Bündnisse aufgerufen hatten, glücklicherweise gescheitert. Das größte von ihnen - "Dresden Nazifrei" - war im Vorfeld der Mobilisierung durch die Dresdner Staatsanwaltschaft mit Repressalien konfrontiert worden, weil ihr Aufruf zur Blockierung des Nazi-Aufmarsches angeblich ein Aufruf zur Gewalt darstellte.
Diese indirekte Mobilisierungsunterstützung der Nazis und Kriminalisierung antifaschistischer und zivilgesellschaftlicher Kräfte steht in der unseligen Tradition der deutschen Justiz nach dem Motto "Auf dem rechten Auge sind wir blind". Mit Verfahren müssen etliche prominente Linkspolitiker rechnen, die am 13. Februar in der ersten Reihe der Blockade standen. Auslöser sind Anzeigen von Beamten, aber auch von Bürgern, darunter auch vielen Rechtsextremen. Im Kern geht es um den Vorwurf, die Versammlung der Nazis gesprengt zu haben. Ein Behördensprecher deutete an, man könne einige Verfahren »wegen Geringfügigkeit« einstellen. Laut Paragraf 153a der Strafprozessordnung ist das unter anderem gegen Geldauflage möglich.
Nur am Rande sei erwähnt, dass ein Aufruf zur Blockade des von Nazis organisierten Antiislamisierungskongress in Köln keineswegs ein Strafbestand darstellte und, so das Komitee für Grundrechte und Demokratie, Blockaden vom Grundrecht auf Versammlung geschützt sind.
Das Aktionsbündnis hält den Aufmarsch für die „mittlerweile die wichtigste und größte regelmäßige öffentliche Veranstaltung der Nazis in Schleswig-Holstein. Sie hat für die Nazis eine wichtige Funktion zur Stärkung ihrer Strukturen und ihres Selbstbewusstseins. Ein ungestörter Nazi-Aufmarsch fördert den Einstieg in die Nazi-Szene, zelebriert den Zusammenhang im Sinne einer nationalsozialistischen Identität und dient der Vernetzung von ansonsten lokal agierenden Nazi-Gruppen.“
Auch außerhalb Lübecks findet der 27. März seine Aufmerksamkeit. Die Norderstedter Stadtvertretung verurteilte in einer Resolution den geplanten Aufmarsch von Neo-Nazis in Lübeck und unterstützt den Aufruf des Lübecker Bündnisses "Wir können sie stoppen".
Nur die CDU-Fraktion stimmte der Resolution nicht zu und verweist lieber auf den Aufruf der Lübecker Bürgerschaft. Diese hatte in ihrer letzten Sitzung einstimmig eine Resolution verabschiedet, in der alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt aufgefordert werden, „in würdiger Weise der Opfer des Nationalsozialismus und des 2. Weltkrieges, der von Deutschland ausging, zu gedenken.
Gleichzeitig wollen wir ein deutliches Zeichen gegen den von rechtsextremen Gruppen geplanten Aufmarsch in Lübeck setzen. Die Unterzeichnenden bitten alle Bürgerinnen und Bürger, sich an den Andachten, Kundgebungen und dem Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus am Holstentor und auf dem Behnhofsvorplatz zu beteiligen. Die Unterzeichnenden unterstützen ausdrücklich alte friedlichen Aktivitäten zur Erinnerung und Mahnung sowie das Engagement gegen Rechtsextremismus.“
Weiter heißt es: „Wir wehren uns gegen die Instrumentalisierung der Opfer der Bombardierung Lübecks durch rechtsextreme Gruppen, um die millionenfachen Verbrechen des Nationalsozialismus zu verharmlosen.
Wir wehren uns gegen jede Verhöhnung der Opfer.
Wir wehren uns gegen Revanchismus und Gewaltverherrlichung.
Wir wehren uns gegen Behindertenfeindlichkeit, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus.
Wir wehren uns dagegen, dass Rechtsextremisten ihre demokratiefeindliche Gesinnung offen zeigen und für ihre menschenverachtenden Ziele werben.
Wir wehren uns gegen den geplanten Aufmarsch von Nazis am 27. März 2010 in unserer Stadt.“
Erfreulich ist, dass sich dieser Aufruf positiv abhebt von der „Opferdebatte“, die mit einer Schlussstrichmentalität die Thematisierung der deutschen Verbrechen relativieren möchte. Angestoßen wurde die Opferdebatte dann durch Günter Grass Novelle "Im Krebsgang", die ihre Fortsetzung in der bis heute geführte Debatte um Flucht und Vertreibung, die Bombardierung deutscher Großstädte sowie die Vergewaltigung deutscher Frauen durch die Rote Armee findet.
Das Problematische an dieser Auseinandersetzung ist, dass sie auf eine Täter-Opfer-Umkehrung und damit auf eine Relativierung der deutschen Verbrechen - insbesondere der Vernichtung der europäischen Juden sowie der Sinti und Roma - hinausläuft. Der gesellschaftliche Kontext des deutschen Nazifaschismus verschwindet, sodass nicht klar ist, ob es ohne diesen auch deutsche Opfer gegeben habe.
Die Erklärung der Bürgerschaft endet mit einer Einladung an alle, „die sich eine weltoffene Hansestadt Lübeck wünschen, die sich ihrer Verantwortung aus der Geschichte bewusst ist: Werden Sie aktiv, setzen Sie ein sichtbares Zeichen für Demokratie und für den Frieden!
Kommen Sie zu den Andachten, Prozessionen und Kundgebungen gegen Rechts am 27. März 2010!“
Dennoch darf nicht übersehen werden, dass es durchaus Ansätze gibt, diesen Konsens zu stören. Der sicherheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion in Lübeck, Rüdiger Hinrichs, legte eine vorbeugende Distanzierung nach: „Eines muss dabei klar sein: Gegen verfassungsfeindliche Kräfte wollen wir demonstrieren, nicht randalieren. Unser Engagement für die freiheitlich-demokratische Grundordnung beweisen wir auch durch gutes Beispiel. Wir fordern die Teilnehmer der Kundgebungen dazu auf, den Anweisungen der Ordnungskräfte Folge zu leisten.“
In diesem Zusammenhang erinnern wir an die Auseinandersetzungen zwischen Polizei und DemonstrantInnen zum selben Anlass im letzten Jahr. Die Humanistische Union stellte dazu fest: „Es zeigt sich aber schon jetzt ein sehr zwiespältiges Bild. Im Bereich des NPD- Aufmarsches erscheint der Einsatz eher zurückhaltend. Auch die Räumung der Blockade in diesem Bereich war besonnen und angemessen.
Auf der anderen Seite des Stadtgrabens ein ganz anderes Bild. Die Taktik der Polizei Demonstrierende Gruppen voneinander zu trennen und immer wieder mit kleinen Gruppen in die Versammlung hineinzurennen war bedrohlich, verletzend und provozierend. (...)
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass an der Puppenbrücke relativ ruhig an der Absperrung zu den zwei Wasserwerfern der Polizei demonstriert wurde. An drei verschiedenen Orten ging die Polizei relativ brutal vor, um die Situation eskalieren zu lassen.“
Eine Aufspaltung in „friedliche“ DemonstratInnen auf dem Bahnhofsvorplatz und in den Kirchen und den „blockierenden“ Teil ist schädlich und schwächt die Möglichkeit den Aufmarsch der Nazis zu verhindern.
Der Versuch durch gezielte Gerüchte über einen angeblichen Aufruf rivalisierender Rockerbanden am Tag des geplanten Gedenkmarsches der rechten Szene in die Hansestadt zu kommen, zielt darauf ab Angst zu schüren und möglichst viele Antifaschistinnen von einer Beteiligung an den Aktionen gegen die Nazis abzuhalten.
Das Aktionsbündnis hat klar und eindeutig formuliert:
„Wir werden die Straßen Lübecks nicht den Nazis überlassen. Gleichzeitig suchen wir nicht die Auseinandersetzung mit der Polizei. Neben Kundgebungen und Menschenketten halten wir besonnene und entschlossene Sitzblockaden auf der Aufmarsch-Route der Nazis für ein geeignetes Mittel, dafür zu sorgen, dass diese alljährlichen Aufmärsche in Zukunft unterbleiben. Dies wird gelingen, wenn sich Tausende Menschen am 27. März 2010 an solchen Aktionen beteiligen!“