Änderungsantrag zu Punkt 2 der Tagesordnung

Antrag zum Landesparteitag

Antragsteller:

Thomas Repp, Svenja Mahrt, Silke Mahrt, Norbert Dachsel, Hansherbert Huberty, Hartmut Jensen, Stephan Lettau

Änderungsantrag zu Punkt 2 der Tagesordnung

Änderung des Punktes 2 der Tagesordnung „Die politischen Aufgaben des Landesrates“:

Die Formulierung:

„Die politischen Aufgaben des Landesrates“ wird abgeändert in

„Die Aufgaben des Landesrates“.

Begründung:

Laut Satzung (§ 15, Abs. 2 b) beschließt der Landesrat den jährlichen Finanzplan. Dies ist ebenso wenig eine rein politische Aufgabe, wie die Beratung der „Anträge, die an den Landesrat gestellt oder durch den Landesparteitag an den Landesrat überwiesen wurden“ (siehe Satzung, § 15, Abs. 2 d).

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Landesrat längst nicht nur politische Aufgaben wahrnehmen muss. Sehr häufig ging es um innerparteiliche, strukturelle Probleme.

Die derzeitige Formulierung in Punkt 2 der Tagesordnung stellt eine Ausschließlichkeit dar, die den Rechenschaftsbericht auf einen Bruchteil der Landesratsaktivitäten beschränkt. Da der Landesrat laut Satzung ((§ 15, Abs. 1) aber „die gegenseitige Information über und die Koordination von Planungen der Kreisverbände, des Landesvorstandes und der Landtagsfraktion“ gewährleistet, muss ihm durch eine entsprechende Formulierung in der Tagesordnung der Freiraum gegeben werden dieser Aufgabe nachkommen zu können.