Antragsteller:
Kreismitgliederversammlung Rendsburg-Eckernförde
Die Kreismitgliederversammlung des Kreisverbandes Rendsburg-Eckernförde hat auf ihrer Tagung am 30. August 2008 folgendes einstimmig beschlossen:
ANTRAG AN DEN 2. LANDESPARTEITAG
Der Landesparteitag wolle folgendes beschließen:
Der pauschale Beitrag in Höhe von derzeit 2,- EUR (bzw. 3,- EUR) pro Mitglied, welchen die Kreisverbände aus dem jeweiligen Beitragsaufkommen an den Landesverband zu leisten haben, wird aufgehoben. Der Landesvorstand wird beauftragt, zeitnah ein Finanzierungsmodell zu entwickeln, welches eine für alle gleiche prozentuale Abgabe auf das tatsächliche Beitragsaufkommen der jeweiligen Kreisverbände vorsieht. Hierzu wird der Landesvorstand, vertreten durch die Landesschatzmeisterin oder den Landesschatzmeister, dem Landesfinanzrat eine Abgabenquote vorschlagen, welche den Finanzbedarf des Landesverbandes in Ausgleich mit der Sicherstellung der selbstständigen politischen Handlungsfähigkeit der Kreisverbände bringt. Die Neuregelung wird durch mehrheitlichen Beschluss des Landesfinanzrates in Kraft treten; bis zu diesem Zeitpunkt gilt die bisherige Regelung.
Begründung
Zur Deckung des steigenden Finanzbedarf des Landesverbandes ist derzeit eine Erhöhung der „Kopfpauschale“ von 2,- EUR auf 3,- EUR in der Diskussion. Dieser Schritt würde die eigenständige politische Handlungsfähigkeit der Kreisverbände nachhhaltig gefährden, da bereits heute bei manchen Kreisverbänden (Bsp. KV Rendsburg-Eckernförde, KV Kiel?) die Abführungen an den Landesverband den bei weitem größten Ausgabenposten darstellen. Bei einer tatsächlichen Erhöhung der „Kopfpauschale“ auf 3,- EUR pro Mitglied droht die Situation, dass die Abführungen fast das gesamte Beitragsaufkommen aufzehren.
Dieses ist dem Umstand geschuldet, dass sich glücklicherweise (!!) in unseren Gliederungen auch Menschen in zunehmender Zahl politisch organisieren, welche mit einem äußerst prekären Einkommen (Bsp. ALG II-Bezug, Grundsicherungsrente) ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen. Für diese Genossinnen und Genossen ist der Mitgliedsbeitrag an die Partei eben keine kleine Ausgaben, sondern eventuell sogar buchstäblich „vom Munde abgespart“. Häufig kann daher nur der monatliche Mindestbeitrag entrichtet werden, welcher durch die Bundesfinanzordnung auf 1,50 EUR festgelegt ist; auch sind in Notlagen komplette Beitragsbefreiungen möglich und bereits immer wieder erfolgt. Hierbei entsteht die Lage, dass ein Kreisverband in die Situation kommen kann, für ein Mitglied eine höhere „Kopfpauschale“ an den Landesverband entrichten zu müssen, als diesem tatsächliche Beiträge entgegenstehen. Bei einer größeren Anzahl von Mitgliedern mit niedrigem Einkommen kann dieses auch nicht mehr durch einen gliederungsinternen Ausgleich durch Beiträge von Genossinnen und Genossen mit höherem Einkommen und entsprechend höheren Beiträgen aufgefangen werden, was bereits tatsächlich in einigen Kreisverbänden der Fall ist.
Unsere Partei muss den Anspruch haben, dass jeder Mensch politisch mitwirken und Mitglied werden kann, unabhängig von der individuellen Einkommenssituation. Alles andere stünde im krassen Gegensatz zu unseren eigenen politischen Zielen und würde der Partei zu Recht als Doppelmoral vorgeworfen werden. Daher ist eine solidarische Lösung der Finanzierungsfragen dringend angezeigt und kann durch das vorgeschlagene Modell einer für alle Kreisverbände gleichen prozentualen Abgabe auf das jeweilige Beitragsaufkommen am einfachsten realisiert werden.
Eine Weiterführung der gegenwärtigen Praxis der „Kopfpauschale“ birgt die Gefahr, dass Kreisverbände in die groteske Situation kommen können, Sympathisantinnen und Sympathisanten mit niedrigem Einkommen möglichst nicht als Neumitglieder zu werben, um die Handlungsfähigkeit der Gliederung zu erhalten. Dieses wäre der weiteren Entwicklung unseres Landesverbandes mehr als abträglich.
Alternativen
Eine prozentuale Deckelung der maximal abzuführenden Beträge aus der „Kopfpauschale“ wäre ebenso ein praktikabler Weg, die Handlungsfähigkeit der Kreisverbände zu erhalten. Diese Lösung hätte aber nicht den Vorzug einer für alle Kreisverbände gleichen prozentualen Belastung zugunsten der gemeinsamen Sache.
Eine mittel- bis langfristige Beibehaltung der gegenwärtigen Regelung wäre die denkbar schlechteste Alternative, da der aufgezeigte Verlust der Handlungsfähigkeit mancher Kreisverbände bereits binnen kurzer Zeit eintreten könnte. Groteskerweise würde dies insbesondere die Gliederungen treffen, welche einen überdurchschnittlichen Mitgliederzuwachs zu verzeichnen haben.