Antragsteller: Meenhard Smit (KV Schleswig/Flensburg)

  1. Zur Geschäftsordnung:

Änderungsantrag zum Antrag 0a:

Punkt 10. Anträge und Entschließungen, erster Unterpunkt:

Anträge und Entschließungen,………, sind analog zur Satzung 3 Wochen vor dem Landesparteitag einzureichen.

Begründung:

Die Satzung bestimmt hier die Frist und nicht der Landesvorstand.

Punkt 10. Anträge und Entschließungen, zweiter Unterpunkt:

Der letzte Satz wird gestrichen.

Begründung:

Initiativanträge müssen jederzeit auf dem Landesparteitag gestellt werden können, weil sich auch während des LPT Ereignisse ergeben können, die unser Handeln notwendig macht.

Punkt 10. Anträge und Entschließungen, dritter Unterpunkt:

Ist wie folgt zu ändern.

Änderungsanträge zu bereits fristgerecht eingereichten Anträgen sind 10 Tage vor dem Landesparteitag einzureichen.

Begründung:

Es kann nicht in die Beliebigkeit einzelner Genossinnen und Genossen gelegt werden, wann sie Gedenken, sich mit dem Antragsmaterial zu befassen. Die Fristsetzungen sind ausreichend um innerhalb dieser Zeit selber Anträge- und Änderungsanträge zu stellen. Außerdem gebietet die Achtung vor den anderen Genossinnen und Genossen, dass sie sich ordentlich auf den Parteitag vorbereiten können und der Parteitag in angemessener Zeit zu Ergebnissen kommt.