Antragsstellerin: LAG Frauen
Der Landesparteitag möge beschließen: Die Landesatzung wird um den Punkt Geschlechterdemokratie erweitert:
Geschlechterdemokratie
- Die politische Förderung von Frauen in der Partei ist aktiv zu unterstützen. Es ist Ziel der Partei DIE LINKE, das Frauen weder diskriminiert noch in ihrer politischen Arbeit behindert werden. Frauen haben das Recht sich eigene Strukturen innerhalb der Partei aufzubauen und Frauenversammlungen einzuberufen
- Eine Abstimmung unter Frauen muss in allen Versammlungen und Gremien auf Antrag vor der regulären Abstimmung durchgeführt werden. Weichen die Abstimmungsergebnisse voneinander ab, so haben die Frauen ein Vetorecht mit aufschiebender Wirkung. Entsprechende Beschussvorlagen werden nochmals diskutiert und auf dem nächsten Parteitag erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
- Bei Wahlen von Vorständen, Arbeitsgremien und Delegierten sind mindestens zur Hälfte Frauen zu wählen. Ist dies nicht möglich, bleiben die für die Frauen vorbehaltenen Plätze unbesetzt, eine Nachwahl ist jederzeit möglich.
- Bei der Aufstellung von WahlbewerberInnen und Delegierten ist auf eine Mindestquotierung hinzuwirken. Bei Wahlvorschlägen sind einer der ersten Listenplätze Frauen vorbehalten. Im Folgenden besetzen Frauen die ungeraden Plätze. Reine Frauenlisten sind möglich.
- Die Landesarbeitsgemeinschaft Frauen ist ein Diskussionsforum für linke Frauen. Sie wählt eine Sprecherin, nimmt öffentlich Stellung zu aktuellen politischen Fragen und gibt Impulse in die Arbeit der Partei.
Die LAG kann Kurse und Seminare für Frauen durchführen. Hierfür werden Mittel zur Verfügung gestellt.
Begründung mündlich