Geschäftsordnung für den Landesparteitag Schleswig-Holstein

1. Leitung der Versammlung

Der Landesparteitag wird von einem Präsidium geleitet. Für die Zusammensetzung des Präsidiums unterbreitet der Landesrat gemeinsam mit dem Landesvorstand einen Personalvorschlag. Zusätzliche Kandidaturen können von den anwesenden Delegierten eingebracht werden. Das Präsidium wird in offener Abstimmung gewählt.

2. weitere Arbeitsgremien

Je nach Bedarf der Tagesordnung wählt der Landesparteitag folgende weitere Arbeitsgremien:

  • Die Antragsberatungskommission
  • Die Mandatsprüfungskommission
  • Die Wahlkommission
  • Die Zählkommission

Der Wahlkommission darf niemand angehören, der selbst zur Wahl steht.

Für jedes zu wählende Arbeitsgremium unterbreiten Landesrat und Landesvorstand gemeinsam einen Personalvorschlag unter Berücksichtigung der Grundsätze der Geschlechtergerechtigkeit sowie einer ausgewogenen regionalen Verteilung. Weitere Kandidaturen sind zulässig. Die Arbeitsgremien werden in offener Abstimmung gewählt.

3. Redeliste

Das Präsidium hat eine Redeliste zu führen. Wortmeldungen der Delegierten sind nach Aufruf des Tagesordnungspunktes beim Präsidium einzureichen. Das Präsidium erteilt das Wort unter Beachtung der Geschlechterquotierung chronologisch nach Eingang der Wortmeldung.

4. Rederecht

Rederecht haben alle anwesenden Mitglieder des Landesverbandes. Über das Rederecht der Gastmitglieder wird nach § 5 der Bundessatzung zu Beginn des Landesparteitages entschieden. Gästen kann auf Antrag das Rederecht erteilt werden.

5. Redezeit

Die Redezeit in der Aussprache beträgt in der Regel maximal 5 Minuten für jede Rednerin und jeden Redner, falls die Versammlung nichts anderes beschließt.

6. Wortentzug

Das Präsidium hat nicht zur Sache gehörende Ausführungen zurückzuweisen. Fügt sich ein Redner bzw. eine Rednerin den Anordnungen des Präsidiums nach zweimaligem Hinweis auf die Geschäftsordnung nicht, so darf ihm /ihr das Wort entzogen werden.

7. Bemerkungen des Präsidiums

Dem Präsidium sind kurze Bemerkungen, die zur Richtigstellung und Förderung der Aussprache dienen, jederzeit gestattet.

8. Persönliche Erklärungen

Das Wort zu persönlichen Erklärungen zum Gegenstand der Aussprache ist nach Beendigung des Tagesordnungspunktes (Schluss der Debatte bzw. Beendigung der Abstimmung) zu erteilen.

9. Wortmeldungen zur Geschäftsordnung

Das Wort zur Geschäftsordnung wird außerhalb der Reihe erteilt. Geschäftsordnungsanträge gelangen sofort zur Abstimmung. Es darf neben dem Antragsteller/der Antragstellerin nur eine Gegenrede zugelassen werden. Spricht niemand gegen den Antrag, ist dieser ohne Abstimmung angenommen.

Anträge zur Geschäftsordnung können sein:

  • Antrag auf Schließung der Redeliste
  • Antrag auf Schluss der Debatte
  • Antrag auf Änderung der Tagesordnung
  • Antrag auf Abberufung des Präsidiums
  • Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Antrag auf Abbruch des Landesparteitages

 

10. Anträge und Entschließungen

  • Anträge und Entschließungen, die auf dem Landesparteitag behandelt werden sollen, sind grundsätzlich in der durch die Satzung vorgesehenen Frist einzureichen.
  • Auf dem Landesparteitag können noch Initiativanträge zur Beschlussfassung eingebracht werden. Das sind solche Anträge, deren Gegenstand sich erst nach Ablauf der Antragsfrist ergeben hat. Initiativanträge müssen von 20% der anwesenden Delegierten unterstützt werden. Der Landesparteitag legt fest, bis zu welchem Zeitpunkt Initiativanträge eingebracht werden können.
  • Änderungsanträge zu vorliegenden Anträgen können ebenfalls aufgrund der Diskussion während des Landesparteitages eingebracht werden. Sie gelangen jedoch nur zur Abstimmung, wenn sie dem Präsidium schriftlich vorliegen.

11. Beschlüsse

Beschlüsse über Anträge werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Delegierten gefasst. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Stimmenenthaltungen werden nicht mitgezählt.

12. Abweichungen von der Geschäftsordnung

Abweichungen von der Geschäftsordnung sind nur zulässig, wenn niemand unter den stimmberechtigten Delegierten Widerspruch erhebt.