1. Leitung der Versammlung
Der Landesparteitag wird von einem Präsidium geleitet. Für die Zusammensetzung des Präsidiums unterbreitet der Landesrat gemeinsam mit dem Landesvorstand einen Personalvorschlag. Zusätzliche Kandidaturen können von den anwesenden Delegierten eingebracht werden. Das Präsidium wird in offener Abstimmung gewählt.
2. weitere Arbeitsgremien
Je nach Bedarf der Tagesordnung wählt der Landesparteitag folgende weitere Arbeitsgremien:
Der Wahlkommission darf niemand angehören, der selbst zur Wahl steht.
Für jedes zu wählende Arbeitsgremium unterbreiten Landesrat und Landesvorstand gemeinsam einen Personalvorschlag unter Berücksichtigung der Grundsätze der Geschlechtergerechtigkeit sowie einer ausgewogenen regionalen Verteilung. Weitere Kandidaturen sind zulässig. Die Arbeitsgremien werden in offener Abstimmung gewählt.
3. Redeliste
Das Präsidium hat eine Redeliste zu führen. Wortmeldungen der Delegierten sind nach Aufruf des Tagesordnungspunktes beim Präsidium einzureichen. Das Präsidium erteilt das Wort unter Beachtung der Geschlechterquotierung chronologisch nach Eingang der Wortmeldung.
4. Rederecht
Rederecht haben alle anwesenden Mitglieder des Landesverbandes. Über das Rederecht der Gastmitglieder wird nach § 5 der Bundessatzung zu Beginn des Landesparteitages entschieden. Gästen kann auf Antrag das Rederecht erteilt werden.
5. Redezeit
Die Redezeit in der Aussprache beträgt in der Regel maximal 5 Minuten für jede Rednerin und jeden Redner, falls die Versammlung nichts anderes beschließt.
6. Wortentzug
Das Präsidium hat nicht zur Sache gehörende Ausführungen zurückzuweisen. Fügt sich ein Redner bzw. eine Rednerin den Anordnungen des Präsidiums nach zweimaligem Hinweis auf die Geschäftsordnung nicht, so darf ihm /ihr das Wort entzogen werden.
7. Bemerkungen des Präsidiums
Dem Präsidium sind kurze Bemerkungen, die zur Richtigstellung und Förderung der Aussprache dienen, jederzeit gestattet.
8. Persönliche Erklärungen
Das Wort zu persönlichen Erklärungen zum Gegenstand der Aussprache ist nach Beendigung des Tagesordnungspunktes (Schluss der Debatte bzw. Beendigung der Abstimmung) zu erteilen.
9. Wortmeldungen zur Geschäftsordnung
Das Wort zur Geschäftsordnung wird außerhalb der Reihe erteilt. Geschäftsordnungsanträge gelangen sofort zur Abstimmung. Es darf neben dem Antragsteller/der Antragstellerin nur eine Gegenrede zugelassen werden. Spricht niemand gegen den Antrag, ist dieser ohne Abstimmung angenommen.
Anträge zur Geschäftsordnung können sein:
10. Anträge und Entschließungen
11. Beschlüsse
Beschlüsse über Anträge werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Delegierten gefasst. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Stimmenenthaltungen werden nicht mitgezählt.
12. Abweichungen von der Geschäftsordnung
Abweichungen von der Geschäftsordnung sind nur zulässig, wenn niemand unter den stimmberechtigten Delegierten Widerspruch erhebt.