Antrag 7b

Antragsteller: Landesvorstand

    § 7 Abs. 2 der Landessatzung erhält folgenden zweiten Satz

    „Satz 1 gilt wegen ihrer Entfernung zum Festland auch f@?¼r die Insel Helgoland.“

Begründung: Da Helgoland weder ein Kreis noch eine kreisfreie Stadt ist, haben wir den politisch vom LPT mit großer Mehrheit beschlossenen Antrag, Helgoland einen eigenen Kreisstatus zuzugestehen, so auch in der Landessatzung abgebildet.