§ 10 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„Die Delegierten werden in geraden Jahren auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wahlen finden frühestens am 1. Februar und spätestens vier Wochen vor einem Landesparteitag statt.“
§10 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
„Der Delegiertenschlüssel wird durch den Landesvorstand bis zum 31. Januar jedes geraden Jahres auf der Grundlage der aktuellen Mitgliederzahlen des letzten Tages des Vorjahres festgestellt. Entsteht durch bevorstehende Parlamentswahlen oder gemäß § 10 Abs.2 Satz 2 der Satzung zusätzlicher Bedarf, wird der Delegiertenschlüssel für diese Anlässe in ungeraden Jahren gemäß Satz 1 festgestellt.“
Übergangsregelung in § 19 Absatz 3
§ 10 Absatz 2 und Absatz 4 in der am 28.2.2010 beschlossenen Fassung treten am 1.1.2011 in Kraft. Alle dann noch bestehenden auf 2 Jahre gewählten Delegiertenmandate enden mit Ablauf des 31.3.2011.“