Rentenversicherung stärken und solidarisch ausbauen - Solidarische Mindestrente einführen
Matthias W. Birkwald MdB

Debatte zur 1. Lesung des Antrags der LINKEN
Das Gesamtprotokoll zur gestrigen Debatte unseres Antrags
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8481
17. Wahlperiode 25. 01. 2012
Antrag
der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Diana Golze, Dr. Martina
Bunge, Heidrun Dittrich, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Yvonne Ploetz,
Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn
Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Rentenversicherung stärken und solidarisch ausbauen –
Solidarische Mindestrente einführen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Ziel einer vernünftigen Politik der Altersvorsorge ist es, den einmal erreichten
Lebensstandard halten zu können und Armut im Alter zu vermeiden. Die
Rentenpolitik der schwarz-gelben Koalition verfehlt beide Ziele.
Vor zehn Jahren wurde von der damaligen Bundesregierung aus SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein verantwortungsloser Paradigmenwechsel
eingeleitet. Alle anschließenden Rentenreformen folgten dem gleichen Zweck.
Das Ziel der Lebensstandardsicherung wurde aufgegeben – wie auch die faktische
Armutsvermeidung – und durch das Ziel der Beitragssatzstabilität ersetzt.
Die Renten folgen seitdem nicht mehr den Löhnen. So wird die Rente bis zum
Jahr 2030 um rund ein Fünftel entwertet werden.
Die politisch aufgerissene Versorgungslücke sollen die Menschen stattdessen
verstärkt mit privater (und betrieblicher) Vorsorge schließen. „Drei-Säulen-
Modell“ wird diese Lastenverschiebung auf die Versicherten beschönigend
genannt. Sie soll den Eindruck einer höheren Stabilität und Nachhaltigkeit vermitteln.
Entlastet werden jedoch nur die Unternehmen. Dabei zeigt sich zehn
Jahre nach dem Paradigmenwechsel: Das Drei-Säulen-Modell ist gescheitert.
Die private Riester-Vorsorge kann die gemachten Versprechen nicht halten.
Hohe Verwaltungskosten und eine geringe Rendite machen die Riester-Rente
ineffizient. Sie ist zudem intransparent, weil die hohen Kosten und die schmale
Rendite kaum durch die Sparerinnen und Sparer zu erkennen sind. Und die
Riester- Rente ist ineffektiv, weil sie das politisch gesetzte Ziel, die Versorgungslücke
zu schließen, nicht zu erreichen in der Lage ist. Letztendlich ist
sie sozial ungerecht, weil seit 2002 die Versicherten über 25 Mrd. Euro aus ihrer
Tasche in die Riester-Produkte gesteckt haben. Der Staat hat nochmal 12 Mrd.
Euro an Subventionen dazugegeben. Etliche Milliarden davon fließen in die
Taschen der Versicherungsunternehmen. Die Spaltung zwischen Arm und Reich
wird verschärft und der Finanzmarkt erheblich zusätzlich aufgebläht. Die private
Vorsorge kennt keine Solidarität, keinen Ausgleich. Das Drei-Säulen-Modell ist
also keineswegs nachhaltig oder gar zukunftsweisend.
Die Folgen dieser verfehlten Alterssicherungspolitik liegen auf der Hand: Das
Leistungsniveau der Rente sinkt. Zudem sinken die Neurenten durch die verDrucksache
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fehlte Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. Wer vor zehn Jahren nach
langjähriger gesetzlicher Versicherungszeit in die Rente ging, hatte im Durchschnitt
1 021 Euro zur Verfügung, im Jahr 2010 waren es nur noch 919 Euro.
Die Altersarmut ist wieder in der Gesellschaft angekommen. Bei den einen als
Angst um die Zukunft, bei den anderen als heute schon spürbarer Mangel an
Einkommen. 14 Prozent der Menschen ab 65 Jahre sind arm. Frauen sind
stärker betroffen als Männer.Westdeutsche sind heute noch stärker betroffen als
Ostdeutsche. Nach 1990 waren aber immer mehr Ostdeutsche phasenweise oder
dauerhaft erwerbslos. Deshalb ist es absehbar, dass in Zukunft die Altersarmut
verstärkt die Ostdeutschen treffen wird.
Dies alles zeigt: Es ist höchste Zeit für ein anderes Konzept. Es ist Zeit für eine
solidarische Rentenversicherung, die dem Ziel der Lebensstandardsicherung
ebenso folgt wie dem der Armutsvermeidung. Die Rentenversicherung muss
Erwerbstätigen, welche lange eingezahlt haben, garantieren, dass sie im Alter
oder bei Erwerbsminderung ihren Lebensstandard ohne erhebliche Einbußen
aufrechterhalten können.
Gleichzeitig bedürfen jene der Solidarität, die wegen Kindererziehung, Pflege,
Arbeitslosigkeit oder Zeiten niedriger Erwerbseinkommen nur geringe oder
zum Teil gar keine eigenen Beiträge einzahlen und somit auch nur spärliche
Rentenansprüche aufbauen können. Daher müssen auch Zeiten der Kindererziehung,
Pflege oder Erwerbslosigkeit zu eigenen Rentenansprüchen führen,
wie jede Form der Erwerbsarbeit auch, sei sie nun abhängig oder selbstständig.
Altersarmut muss aktiv bekämpft werden. Niemand soll im Alter von weniger
als 900 Euro leben müssen. Deswegen ist es Zeit für eine solidarische Mindestrente.
Für Männer und Frauen stellt während ihrer mittleren, in der Regel durch
Erwerbstätigkeit geprägten, Lebensphase, welche Phasen der Kindererziehung,
Pflege und Erwerbslosigkeit ausdrücklich einschließt, das Erwerbseinkommen
direkt oder indirekt das wichtigste Einkommen dar. Wenn Menschen von diesem
Erwerbseinkommen gut leben können, vermeidet eine lebensstandardsichernde
Rente im Leistungsfall auch Armut. Hier wird zugleich deutlich,
dass eine gute Rente nicht ohne gute Arbeit zu erreichen ist. Arbeitsmarkt- und
Rentenpolitik müssen deshalb immer zusammengedacht werden. Gute Arbeit,
gute Löhne und eine gute Rente sind der beste Schutz vor Altersarmut.
Dieser Zusammenhang gilt auch und gerade für Frauen. Denn noch immer werden
sie am Arbeitsmarkt erheblich diskriminiert. Sie verdienen weniger Geld,
haben schlechtere Aufstiegschancen und arbeiten häufiger (und oft unfreiwillig)
in Teilzeit als Männer. Gleichzeitig sind es vor allem Frauen, die wegen Kindererziehung
oder Pflege einer Mehrfachbelastung ausgesetzt sind und gerade deswegen
ihre Erwerbsarbeit reduzieren müssen.
Unabdingbar ist die gleiche Bezahlung für die gleiche Arbeit (equal pay). Dies
gilt gleichermaßen zwischen den Geschlechtern als auch zwischen Stammbeschäftigten
und Leiharbeiterinnen bzw. Leiharbeitern. Gleichfalls unersetzlich
sind ein gutes, gebührenfreies Angebot an Ganztageskinderbetreuung ab
dem ersten Lebensjahr und eine humane und solidarische Pflegeabsicherung,
damit pflegebedürftige Menschen stärker auf professionelle Pflege zurückgreifen
können. Dann und nur dann können Frauen und Männer Familie und Beruf
nach ihren Vorstellungen verbinden, statt ihre Erwerbsarbeit reduzieren oder gar
aufgeben zu müssen.
Frauen wie Männer sollen sich gleichwertig an der Kindererziehung oder Pflege
beteiligen. Dafür brauchen sie verbindliche Rechte, bei Bedarf ihre Erwerbsarbeit
vorübergehend reduzieren zu können. Gleichzeitig müssen soziale Berufe,
wie beispielsweise in der Kindererziehung oder Pflege, in denen vor allem
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Frauen arbeiten, aufgewertet und ihrer Verantwortung entsprechend erheblich
besser bezahlt werden. Einen ersten kleinen Schritt hierzu stellt ein flächendeckender
gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 10 Euro brutto pro Stunde dar.
Der Schutz vor Altersarmut ist zentral für ein zukunftsweisendes Rentenkonzept.
Die solidarische Rentenversicherung gewährleistet in der Regel, dass
Menschen im Alter eine gute und auskömmliche Rente haben. Da ein leistungsbezogenes
Rentensystem jedoch vor allem die im Erwerbsleben erreichte
Einkommensposition widerspiegelt, kann nicht in jedem Einzelfall Armutsfestigkeit
garantiert werden. Um wirksam vor Altersarmut zu schützen, muss
ein armutsfestes Einkommen im Alter in Form einer solidarischen Mindestrente
unabhängig von eigenen Beiträgen all jenen gewährt werden, deren eigenes
Einkommen nicht ausreicht. Nur dann ist sichergestellt, dass niemand im Alter
in Armut leben muss.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
bis spätestens zum 1. Juli 2012 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine neue
und moderne Rentenpolitik einleitet, die sich an folgenden Eckpunkten orientiert:
1. Eine gute Rente ist nicht ohne gute Arbeit zu erreichen. Arbeitsmarkt- und
Rentenpolitik müssen deshalb zusammengedacht und zusammengeführt
werden. Gute Arbeit, gute Löhne und eine gute Rente sind zugleich der beste
Schutz vor Altersarmut. Deswegen wird mindestens
a) die Forderung nach guter Arbeit im Sinne von sicheren, geregelten, geschützten
und Existenz sichernden sowie die Entgeltgleichheit zwischen
den Geschlechtern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf garantierenden
Beschäftigungsverhältnissen umgesetzt,
b) jede Stunde Erwerbsarbeit der Sozialversicherungspflicht unterworfen,
c) unverzüglich das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ohne Ausnahme
ab dem ersten Einsatztag in der Leiharbeit festgeschrieben und
langfristig Leiharbeit verboten,
d) befristete Beschäftigung eingedämmt und
e) ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 10 Euro
brutto pro Stunde eingeführt.
2. Eine gute Rente sichert den erarbeiteten Lebensstandard. Niemand soll hinter
den Standard zurückfallen, den sie oder er während der Berufsphase erreicht
hat. Die Lebensstandardsicherung muss wieder als Leistungsziel verankert
werden, damit langjährig Versicherte künftig eine Rente deutlich oberhalb
der Armutsgrenze erhalten.
Konkret müssen dafür mindestens folgende Punkte umgesetzt werden:
a) Das Sicherungsniveau der Rente muss nachhaltig verbessert werden:
– Zum Ausgleich bereits durchgeführter Rentenkürzungen werden die
Rentenwerte sofort um mindestens 4 Prozent angehoben.
– Damit die Renten den Löhnen folgen, werden die so genannten Dämpfungsfaktoren
(Altersvorsorgeanteil sowie Nachhaltigkeitsfaktor) in
der Rentenanpassungsformel ebenso wie der Nachholfaktor gestrichen.
– Die Beitragssatzobergrenzen werden unverzüglich abgeschafft.
b) Mit Blick auf den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und gleiche
Rente für gleiche Lebensleistung“ wird der Rentenwert Ost auf das
Westniveau angehoben und die Höherwertung beibehalten.
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c) Die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung
(Rente erst ab 67) wie auch in den anderen Alterssicherungssystemen
wird zurückgenommen.
d) Ein abschlagsfreier flexibler Rentenzugang nach 40 Beitragsjahren wird
eingeführt.
e) Der Schutz bei der Erwerbsminderung ist deutlich zu verbessern, indem
– die Zurechnungszeit unmittelbar vom 60. auf das 63. Lebensjahr verlängert
wird,
– die Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten generell abgeschafft
werden,
– der Finanzierungsdeckel bei Leistungen zur Rehabilitation abgeschafft
und das Prinzip „Reha vor Rente“ konsequent angewendet und gestärkt
wird und
– der Zugang zur Erwerbsminderungsrente erleichtert wird, insbesondere
indem die tatsächliche Arbeitsmarktlage berücksichtigt wird.
3. Der Kreis der Pflichtversicherten in der solidarischen Rentenversicherung
wird deutlich ausgeweitet und mehr Solidarität eingeführt.
a) Künftig wird neben den bisher Pflichtversicherten – also u. a. sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten, Kindererziehenden, Pflegenden, Erwerbslosen
– jede und jeder Erwerbstätige – also auch Beamtinnen und
Beamte, Abgeordnete, Freiberuflerinnen und Freiberufler und Selbständige
– in der (gesetzlichen) solidarischen Rentenversicherung pflichtversichert,
sofern sie oder er am Stichtag nicht bereits in einem anderen Alterssicherungssystem
obligatorisch versichert ist.
b) Die Beitragsbemessungsgrenze wird zunächst deutlich erhöht und dann
mittelfristig abgeschafft. Umgekehrt zur „Rente nach Mindestentgeltpunkten“
werden aus sehr hohen Einkommen resultierende hohe Rentenanwartschaften
abgeflacht.
4. Teilhabe darf auch im Alter nicht enden. Deshalb muss der Solidarausgleich
innerhalb der Rente gestärkt werden. Die Armutsvermeidung ist neben der
Lebensstandardsicherung als zweites Ziel in der solidarischen Rentenversicherung
zu verankern, damit niemand im Alter in Armut leben muss.
a) Der Solidarausgleich ist zu stärken und damit sind die eigenständigen
Rentenansprüche zu verbessern, indem
– die „Rente nach Mindestentgeltpunkten“ für Beschäftigte mit niedrigen
Einkommen entfristet wird,
– die Rentenbeiträge für Langzeiterwerbslose (ALG II) auf der Basis des
halben Durchschnittsverdienstes aus Steuermitteln entrichtet werden,
– die dreijährige Kindererziehungszeit auch auf Zeiten vor 1992 ausgeweitet
wird,
– die Beiträge für die Pflege von Angehörigen verbessert werden (zahlt
die Pflegeversicherung), damit Zeiten der oft langjährigen Pflege nicht
zu Rentenlücken und Altersarmut führen,
– der Zeitraum der Bewertung von Fachschulzeiten und Zeiten der Teilnahme
an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen im Rahmen der
begrenzten Gesamtleistungsbewertung auf fünf Jahre erhöht und auf
Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung ausgeweitet wird.
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b) Damit niemand im Alter von weniger als 900 Euro leben muss, wird eine
einkommens- und vermögensgeprüfte solidarische Mindestrente eingeführt,
– auf die alle in Deutschland lebenden Menschen auf individueller Basis
und auf der Grundlage gesetzlicher Unterhaltsansprüche, unabhängig
von vorheriger Beitragsleistung, einen Rechtsanspruch haben,
– mit der das Einkommen im Alter, ausgenommen Wohngeldanspruch,
wenn es weniger als 900 Euro beträgt, mit einem Zuschlag auf
900 Euro netto angehoben werden,
– bei der ein Vermögen bis zu 20 000 Euro und zusätzlich ein Betrag in
Höhe von 48 750 Euro für die Altersvorsorge nicht angerechnet werden,
– bei der eine selbstgenutzte Immobilie unabhängig von der Haushaltsgröße
mit einer Wohnfläche von bis zu 130 m2 nicht als Vermögen berücksichtigt
wird,
– die parallel zur jährlichen Anpassung des aktuellen Rentenwerts dynamisiert
wird,
– bei der der Zuschlag aus Steuermitteln finanziert wird und
– die durch die Rentenversicherung ausgezahlt wird.
c) Parallel zur Einführung der solidarischen Mindestrente wird das Wohngeldgesetz
reformiert und so modifiziert, dass Menschen, die in teureren
Wohngebieten leben und auf die Mindestrente angewiesen sind, nicht in
Armut leben müssen.
Berlin, den 25. Januar 2012
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben vor zehn Jahren einen verantwortungslosen
Paradigmenwechsel in der Rentenpolitik vollzogen. An die
Stelle der Lebensstandardsicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung
haben SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Prinzip der Beitragssatzstabilität
gesetzt (oder kurz: defined contributions statt defined benefits). Um
die Beiträge stabil zu halten, wird das Rentenniveau um ein Fünftel abgesenkt.
Dies ist der Weg in den sozialpolitischen Minimalstaat, der Altersarmut zum
Massenphänomen werden lässt.
DIE LINKE. will keinen Minimalstaat. Wir wollen Teilhabe sichern und Teilnahme
ermöglichen. Wir wollen, dass die Menschen am gesellschaftlichen
Reichtum teilhaben und nicht mit Almosen abgespeist und leidlich bei Laune
gehalten werden und ansonsten zu schweigen haben.
Deswegen erteilen wir jeglichem Vorhaben, die Alterssicherung auf eine steuerfinanzierte
Minimalversorgung plus private Vorsorge umzustellen, eine klare
Absage. Deswegen ist das Ziel der Lebensstandardsicherung durch die gesetzliche
Rentenversicherung so wichtig. Und deswegen ist es auch das Ziel der
solidarischen Rentenversicherung,
„Rentenversicherung stärken und solidarisch ausbauen – Solidarische Mindestrente einführen“
Herunterladen:(17/8481).
Rente erst ab 67: Schönfärberei aus dem Hause von der Leyen
Matthias W. Birkwald

„Das hässliche Entlein, Rente erst ab 67, wird niemals ein strahlender Schwan. Daran ändert auch Schönfärberei von der Leyens nichts. Die Rente erst ab 67 wird den Menschen weniger Rente und mehr Altersarmut bringen, aber keine neuen Jobs“, kritisiert Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, die heute den sogenannten Fortschrittsreport ‚Altersgerechte Arbeitswelt‘ vorgestellt hat. Birkwald weiter:
„Das ständige Gerede von der Erwerbstätigenquote verschleiert, dass damit alle irgendwie Beschäftigten, also auch Beamtinnen und Beamte, mithelfende Familienangehörige, Menschen in Mini-Jobs, gemeint sind. Menschen, die tatsächlich auf die gesetzliche Rente angewiesen sind, brauchen für eine gute Rente sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeit. Hier bewegen sich die vermeintlichen Erfolge nach wie vor auf kläglichem Niveau: Bei den 60 bis 64-Jährigen haben nicht einmal 20 Prozent einen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjob, bei den 64-Jährigen nicht einmal zehn Prozent. Diese Zahlen verschweigt die Ministerin.
Es ist schlicht falsch zu behaupten, alle Rentnerinnen und Rentner würden gleichmäßig immer länger Rente beziehen. Die Hauptlast der gigantischen Kürzungen durch die Rente erst ab 67 tragen ausgerechnet Menschen mit geringem Einkommen, hohem Arbeitslosigkeitsrisiko und kürzerem Leben. Hinter dem Durschnitt von 18,5 Jahren Rentenbezug verbergen sich enorme Unterschiede: Geringverdienende Männer, die nach 35 Versicherungsjahren nur die Hälfte bis drei Viertel des Durchschnittsverdienstes erreicht haben, beziehen laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung nur 11 Jahre Rente. Wer nach derselben Zeit das Eineinhalbfache des Durchschnittseinkommens hatte, erreicht dagegen 18,4 Jahre. Geringverdiener sind zudem häufiger im Alter erwerbslos. Altersarmut heißt die ebenso unausweichliche wie bittere Folge der Rente erst ab 67. Darum muss sie sofort ausgesetzt und schnellstmöglich ohne Wenn und Aber zurückgenommen werden.“
EU-Weißbuch befeuert Altersarmut
Matthias W. Birkwald

"Die Pläne der EU-Kommission bedeuten nichts anderes als noch weniger Rente und noch mehr Altersarmut", kritisiert Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die heute mit dem Weißbuch Rente von der EU-Kommission vorgeschlagene weitere Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters und den weiteren Ausbau der privaten Vorsorge. Birkwald weiter:
"Viele schaffen es bereits heute nicht, bis zum Alter von 65, geschweige denn 67 Jahren zu arbeiten. Nicht einmal zehn Prozent der 64-Jährigen haben derzeit eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung. Ein noch höheres gesetzliches Rentenalter bringt Ältere nicht in gute Arbeit, sondern treibt sie in die Altersarmut. Bereits heute wird knapp die Hälfte aller, die neu in Rente gehen, mit Abschlägen in Höhe von 113 Euro pro Monat bestraft, weil sie keinen Job mehr hatte. Die Riester-Rente zeigt zudem, dass mehr private Vorsorge die falsche Strategie für ein sorgenfreies Leben im Alter ist. Denn von der Riester-Rente profitieren allein die Versicherungsunternehmen. Statt für sozialen Ausgleich zu sorgen, treibt die EU den Spaltkeil immer tiefer in die Gesellschaft. Das kann und wird nicht gut gehen."
Mitgliedertreffen und Workshop der LAG Netzwerk 50plus
Die LAG Netzwerk 50plus und der Kreisverband Lübeck der Partei DIE LINKE. laden am Sonnabend, den 26. 02.; ab 11:00 Uhr zu einem Mitgliedertreffen und Workshop. Voraussichtliches Ende der Veranstaltung ist spätestens um 17:00 Uhr.
Veranstaltungsort ist „Marion`s Cafe“; in der Marienburgstraße 6a; in Stockelsdorf. Themenschwerpunkte der Veranstaltung liegt auf dem Thema: Altersarmut, Teilhabe trotz Armut? und Armut trotz Arbeit.
Es geht aber auch um die politische Partizipation von Seniorinnen und Senioren.
Wichtig für die LAG Netzwerk 50plus ist der Informationenaustausch und Zusammenarbeit mit der bundesweiten Seniorenarbeitsgemeinschaft der Partei DIE LINKE (SAG).
Für nähre Information zum LAG Treffen steht Heinz Koch unter der Rufnummer 0451 - 20 220 85 oder 0179 5924552.
Einladung zum Mitgliedertreffen LAG netzwerk 50 plus
Liebe GenossInnen, wir treffen uns paralell zur Sitzung des Landesrates am:
4.12.2010 um 11 Uhr
in Kiel in "Der Pumpe",
Haßstr. 22

Mehr Alter wagen!
Hauptziel linker Seniorenpolitik ist ein selbstbestimmtes Leben in Würde - auch im Alter. Sozial, gesundheitlich und ethnisch benachteiligte Menschen stehen im Fokus der Aufmerksamkeit der Partei. Angesichts der Defizite der heutigen Gesellschaft im Umgang mit dem Alter sowie der beschleunigten Zunahme des Anteils älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung, ist diese Zielstellung mit "Reparaturmaßnahmen" nicht zu bewältigen. Notwendig sind vielmehr, so auch die Forderung prominenter Altersforscher, massive Reformen, die geeignet sind, die gesellschaft- lichen Strukturen alternsfreundlicher und damit für das Alter ... weiter
Seniorenpolitische Standpunkte
Seniorenpolitische Standpunkte im Wortlaut weiter
Beschluss des Parteivorstandes vom 25. April 2009 weiter
Aktuelles
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