Landesrat der LINKEN in SH

Der Landesrat ist auf der Grundlage der Landessatzung tätig.

Der Landesrat setzt sich aus VertreterInnen der Kreisverbände zusammen. Der Landesrat arbeitet nach einer eigenen Geschäftsordnung.

Erreichbarkeit

DIE LINKE. Schleswig-Holstein
Landesrat
Sohpienblatt 19
24103 Kiel

mail: landesrat@linke-sh.de

Der Landesrat DIE LINKE.SH

Aufgaben des Landesrates:           

  1. Der Landesrat ist das höchste Organ der Landespartei zwischen den Landesparteitagen. 
    Er hat Konsultativ-, Kontroll- und Initiativfunktion gegenüber dem Landesvorstand.         
  2. Der Landesrat berät und beschließt insbesondere über:          
    a) grundsätzliche politische und organisatorische Fragen,          
    b) den jährlichen Finanzplan auf Vorschlag des Landesvorstandes,            
    c) Anträge, die an den Landesrat gestellt oder durch den Landesparteitag an den Landesrat überwiesen wurden,           
    d) Angelegenheiten, bei denen der Landesvorstand wegen ihrer politischen Bedeutung oder wegen der mit ihnen verbundenen finanziellen Belastungen eine Beschlussfassung des Landesrats für notwendig erachtet,                
    e) Kampagnen, die bei ihrer Durchführung erhebliche finanzielle Mittel oder personelle Ressourcen der Kreisverbände binden.                     

Zusammensetzung und Wahl des Landesrates:  

Dem Landesrat gehören an: 

  1. a) Vertreterinnen und Vertreter der Kreisverbände, welche kein Mitglied des Landesvorstandes sind. Ausnahme bilden hierbei die Mitglieder nach Absatz 1b.,                  
    b) mit beschließender Stimme zwei durch den Landesvorstand aus seiner Mitte bestimmte Mitglieder,          
    c) mit beschließender Stimme zwei VertreterInnen des anerkannten Hochschulverbandes sowie zwei VertreterInnen des anerkannten Jugendverbandes,              
    d) die SH-Mitglieder des Parteivorstandes mit beratender Stimme,           
    e) die SH-Mitglieder der Bundestagsfraktion mit beratender Stimme,            
    f) die Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Landtagsfraktion DIE LINKE mit beratender Stimme,           
    g) ein/e MitarbeiterIn der Landesgeschäftsstelle mit beratender Stimme.               
  2. Die Vertreterinnen und Vertreter der Kreisverbände werden von den Kreisparteitagen gewählt. Dabei stehen jedem Kreisverband 2 Mandate zu.
  3. Dem Landesrat können weitere Mitglieder mit beratender Stimme angehören. Die Mitglieder mit beratender Stimme werden auf Beschluss des Landesparteitages durch Organe, Versammlungen und sonstige Gremien der Landespartei und ihrer Zusammenschlüsse bestimmt.                 
  4. Die Mitglieder werden längstens für die Dauer von zwei Kalenderjahren gewählt, das erste Mal für die Jahre 2008 und 2009. Für die Mitglieder sind auch Ersatzmitglieder zu bestellen. Der Delegiertenschlüssel wird jährlich durch den Landesvorstand im Januar jeden Jahres auf der Grundlage der Mitgliederzahlen zum 31.12. des Vorjahres festgestellt.