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24. Februar 2010 DIE LINKE. Schleswig-Holstein, Landespolitik, Wirtschaft, Soziales

Trotz knapper Haushalte der Kommunen: Keine Sanierung auf Kosten der sozial Benachteiligten

Eine „Koalition des Aufbruchs“ haben CDU und FDP bei ihrem Antritt in Kiel Ende Oktober versprochen. Nach 100 Tagen ist die Bilanz ähnlich mager wie die der Regierungskoalition in Berlin. Um Unterschied zur Berliner Koalition steht weniger interner Streit im Vordergrund, sodass der Eindruck vermittelt wird: Schwarz- Gelb wisse nicht, wohin es das Land führen und wie es den Haushalt sanieren wolle, so SPD-Landes- und Fraktionschef Ralf Stegner, oder läge gar im „Dornröschenschlaf“, so die GRÜNEN. CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher hielt dagegen, die Koalition habe entschlossen die Weichen für die nächsten fünf Jahre gestellt. FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki hätte aber gern ein höheres Tempo.

In der Tat zieht diese Regierung nicht mit großem Getöse durchs Land, sondern setzt ihren knallharten Sparkurs leiser um. Dabei kann sie auf die tatkräftige Hilfe von Schleswig-Holsteins Verantwortlichen der Gemeinden setzen. Diese stehen unter einem ungeheuren finanziellen Druck, zumal die schwarzgelbe Koalition den Kommunen finanzielle Hilfe mit Hinweis auf die Haushaltslage verweigert

Vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise hat sich die Finanzlage der Kommunen in Schleswig dramatisch entwickelt. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände fürchtet, dass gegenüber den schon verminderten Einnahmen im Jahr 2009 noch einmal mit Mindereinnahmen von184 Mio. € gerechnet werden muss. Insgesamt führt dies allein nach dem Ergebnis der November-Steuerschätzung für die Jahre 2009/2010 zu einem Einnahmerückgang von 448 Mio. € in den Kommunalhaushalten in Schleswig-Holstein.

Weiterhin stellt die Arbeitsgemeinschaft fest: „Hinzu kommt, dass das Land seit dem Jahr 2007 fortlaufend mit 120 Mio. € in den Kommunalen Finanzausgleich eingreift. Zum Ende des Jahres 2010 wird sich der Eingriff in  den  Kommunalen  Finanzausgleich  mithin  auf  480  Mio.  € addiert  haben. Noch unberücksichtigt in diesen Zahlen sind die Auswirkungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, die in Schleswig-Holstein die kommunale Einnahmebasis jährlich um ca. 60 Mio. € (35 Mio. € in 2010) verringern.“ Nachdem die Kreise, Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren in großem Umfang Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung durchgeführt haben, stellt der Einbruch der Kommunalfinanzen  die  Kommunen vor unlösbare Probleme: „Das Ziel des Haushaltsausgleichs ist vielerorts auch durch konsequente Sparpolitik nicht mehr zu erreichen.“

Deshalb fordern die Gemeinden zu Recht von der Landesregierung, dass der fortwirkende Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich auf den Gegenwert der dauerhaft wirkenden Kompensationsmaßnahmen zurückgeführt wird. Darüber hinaus wird der Eingriff ab dem Haushaltsjahr 2011 beendet.“

Die Begründung fällt drastisch aus:

   1. „Die Kommunen sind aufgrund der eigenen Situation nicht mehr in der Lage, eigene Konsolidierungsbeiträge für den Landeshaushalt zu leisten.
   2. In den  besseren Jahren 2007/2008 ist  mit dem Eingriff den Kommunen die Möglichkeit genommen worden, sich für wirtschaftliche Notlagen zu rüsten.
   3. Der  Eingriff in den Finanzausgleich trifft alle Kommunen in Schleswig-Holstein gleichermaßen und damit auch diejenigen, deren Lage mindestens so schlecht ist wie die des Landes.
   4. Die  kommunale Selbstverwaltung ist  bedroht, wenn das  Land  einerseits den Kommunen ihre Finanzzuweisungen in Höhe von 480 Mio. € kürzt und andererseits nicht für eine ausreichende Kompensation des Eingriffs durch Aufgabenverzicht, Standardreduzierung oder Erschließung anderer  Einnahmequellen Sorge trägt.“

Und mit dem letztgenannten Punkt zeigt sich das Problem: Die Gemeinden selbst fordern die Regierung auf, „teure Standards für Kitas, Kunst und Gleichstellung“ zu schleifen. "Das Land kann in vielen Bereichen Standards abbauen oder ganz aufgeben." Ganz oben auf der Wunschliste des Gemeindetags steht eine "Flexibilisierung" der Mindeststandards für Kitas. So schreibt das Land bisher sowohl die Gruppengröße (höchstens 25) wie auch den Personalschlüssel (1,5 Betreuer je Gruppe) fest.

Im Visier hat der Gemeindetag auch die hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten, die größere Kommunen (ab 15 000 Einwohner) einstellen müssen. "Wir sind nicht gegen Gleichstellung", so der Geschäftsführer des Gemeindetags. Das Land solle es aber den Kommunen überlassen, ob sie Beauftragte haupt- oder ehrenamtlich beschäftigen. Sparmöglichkeiten sieht der Gemeindetag zudem bei den Umweltgesetzen, der Mitbestimmung oder der Landesregelung zu "Kunst am Bau". Sie verpflichtet auch Kommunen, bei öffentlichen Bauten (ab 250 000 Euro) bis zu 1,7 Prozent der Bausumme für Kunst auszugeben.

Die Landkreise hatten im Dezember einseitig als einer von 15 Trägern den Landesrahmenvertrag zur Behindertenhilfe gekündigt um diese jährlich 100 Millionen Euro zu. Betroffen von den Sparplänen sind 30 000 Behinderte, die in Heimen leben, in Werkstätten arbeiten oder ambulant betreut werden. An den Kosten beteiligt sich das Land jährlich mit 384 Millionen Euro. Die Kommunen steuern 92 Millionen Euro bei. „Die Einrichtungen drohten zu Verwahranstalten zu verkommen, und die Jobs von 3000 der 15 000 Betreuer stünden auf dem Spiel, sollte mit der Haushaltskonsolidierung der Rotstift angesetzt werden, " so Verhandlungsführer Roland Schlerff von der Diakonie. „ Die Vertragskündigung muss vom Tisch.“

Die Landkreise behaupten, die Verbände arbeiten zu teuer Dagegen argumentieren die Verbände, die Ausgaben je Leistungsempfänger lägen in Schleswig-Holstein mit 15 800 Euro unter dem Schnitt der westdeutschen Länder (16 900 Euro). In dieser aufgeladenen Sparhysterie müssen sich die Verbände durch die Kreisprüfer in solch hahnebüchnen Situationen bringen lassen, nach stundenlanger Prüfung, ob ein Behindertenbus über ein Radio und eine Standheizung verfügen müsse, auch noch den Ablehnungsbescheid zu erhalten. Aber nicht nur die Situation für die betroffenen Pflegebedürftigen wird sich verschlechtern. Etwa 3.000 von insgesamt 15.000 Arbeitnehmern in Einrichtungen sind von Arbeitsplatzverlust bedroht.

Sozialminister Heiner Garg (FDP) sprang den Landräten bei versucht sich zum Sprecher der Interessen der Behinderten zu machen. "Entscheidend ist aber nicht, was für die Wohlfahrtsverbände gut ist, sondern was für die Betroffenen das Beste ist." Der Minister will den Kostenanstieg möglichst auf null fahren, "ansonsten vergehen wir uns an Behinderten, die in zehn Jahren unsere Hilfe brauchen. Das ist verantwortungslos". Zudem müssten "die Anstrengungen massiv erhöht werden, die Menschen im regulären Arbeitsmarkt unterzubringen statt sie in Behindertenwerkstätten zu beschäftigen".

Was schert es diesen Vertreter des „Extremismus der Mitte“, dass zeitgleich die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit feststellt, das Private und öffentliche Arbeitgeber in Schleswig-Holstein und Hamburg im Jahr 2007 zu wenig Schwerbehinderte beschäftigt und entsprechende Ausgleichsabgaben zahlen müssen. Zurzeit sind 4400 Schwerbehinderte in Schleswig-Holstein arbeitslos. Die gesetzliche Pflichtquote liegt bei fünf Prozent. In Schleswig-Holstein lag 2007 die Beschäftigtenquote bei 3,9 Prozent, in Hamburg bei 3,8 Prozent (Bundesdurchschnitt: 4,2 Prozent).

Linke Alternativen


Die Kommunen sind relativ gesehen viel stärker von der Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen, weil ihre Steuereinnahmen zu wesentlichen Teilen von der Gewerbesteuer auf Unternehmensgewinne abhängen. Wegen der Ausfälle werden die Kommunen zuerst die Investitionstätigkeit einstellen. Das ist schlimm genug, aber es geht noch weiter: Viele Kommunen werden schon bald ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben nicht mehr wahrnehmen und leisten können.

DIE LINKE lehnt alle Versuche, die knappen Kassen auf Kosten der sozial Schwachen und Bedürftigen zu sanieren, ab. Wir müssen weg von der extrem konjunkturabhängigen Gewerbesteuer und hin zu einer Gemeindewirtschaftsteuer. Als wichtiger Schritt muss die Bemessungsgrundlage z.B. durch die Einbeziehung von gutverdienenden Selbstständigen wie Ärzten und Anwälten ausgeweitet werden. Als Sofortmaßnahme muss die Gewerbesteuerumlage von den Gemeinden an den Bund abgeschafft werden, damit die Gemeinden von ihren wenigen Einnahmen nicht auch noch Teile an den Bund abtreten müssen.