DIE LINKE. Schleswig-Holstein begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen. Nach dem Urteil verstoßen sowohl die Regelsätze für Kinder als auch für Erwachsene gegen den Artikel 1 des Grundgesetzes und gegen das Sozialstaatsprinzip. Ein menschenwürdiges Existenzminimum sei nicht gewährleistet.
DIE LINKE fordert die Schleswig-Holsteinische Landesregierung zum sofortigen Handeln auf. Bis zur Umsetzung des Urteils Anfang 2011 müsse die Landesregierung den Kampf gegen die rapide ansteigende Kinderarmut in Schleswig-Holstein in den Vordergrund stellen. Nach Ansicht der LINKEN haben die auf Bundes- und Landesebene für Hartz IV verantwortlichen Parteien CDU, SPD, FDP und Grüne jetzt die Pflicht, die Folgen ihrer menschenunwürdigen Politik rasch zu beheben.
Als ersten Schritt fordert DIE LINKE. Schleswig-Holstein die Landesregierung und die anderen Oppositionsparteien dazu auf, sich auf Bundesebene, beispielsweise durch eine entsprechende Bundesratsinitiative, für die Erhöhung der Regelsätze für Erwachsene auf 500 Euro sowie die Abschaffung der Sanktionsparagraphen einzusetzen.
DIE LINKE wird sich auch weiterhin für die Überwindung von Hartz IV einsetzen. Unsere Aussage, dass Hartz IV Armut per Gesetz ist, sehen wir durch das Urteil bestätigt. Wir wollen Hartz IV durch eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzen, die Armut tatsächlich verhindert und die BürgerInnenrechte der Betroffenen achtet. Wir setzen uns weiter für die Einführung einer eigenständigen, bedarfsdeckenden und menschenwürdigen Grundsicherung für Kinder ein. Zudem muss von Hartz IV betroffenen Jugendlichen über 18 Jahren die eigene Haushaltsführung außerhalb des Elternhauses ermöglicht werden.
Der Landesvorstand