Zur Verfassungswidrigkeit der BAföG-Sätze: Elternunabhängigen Vollzuschuss einführen!

Das Bundesverwaltungsgericht hält die Feststellung der Bedarfssätze nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) mit Urteil vom 20.5.2021 für nicht verfassungskonform. Bereits 2016 hat eine Studie des Deutschen Studentenwerks ergeben, dass der Grundbedarf bei 500€ bis 550€ liegen müsste. Heute liegt er bei exakt 427€ – und damit weit unter dem wirklichen Bedarf. Auch die Wohnkostenpauschale von 325€ reicht beim besten Willen nicht mehr aus. „Der BAföG Grundbedarf muss kurzfristig auf mindestens 560 Euro angehoben werden“, fordert Luca Grimminger, hochschulpolitischer Sprecher der Partei DIE LINKE Schleswig-Holstein.

Auch in seiner Forderung nach einer umfassenden Reform des BAföGs sieht sich Grimminger bestärkt: 

„Das BAföG ist in diesem Jahr 50 Jahre alt geworden und daran gibt es nichts zu feiern! Das BAföG wurde seit seiner Entstehung regelrecht heruntergewirtschaftet. Heute beziehen nur noch 17% der Studierenden überhaupt BAföG – und müssen die Hälfte zurückzahlen. Vor 50 Jahren waren noch gut 45% der Studierenden im Vollbezug. Das BAföG muss schnellstmöglich reformiert werden! Wir fordern schon lange ein elternunabhängiges BAföG als Vollzuschuss, das nicht zurückgezahlt werden muss.“ Grimminger rät den Studierenden zu handeln und auf ihr Recht zu bestehen: „Ich rate allen Studierenden sich bei der GEW nach Widerspruchsmöglichkeiten zu erkundigen und damit Ansprüche rückwirkend zu sichern!“