Seit der letzten Wahl des Landesvorstands Ende 2024 ist viel passiert. Die Ampel ist zerbrochen, wir haben unsere Mitgliedszahl auf weit über 3000 Genoss*innen verdreifacht und konnten nach einem intensiven Wahlkampf zwei linke Bundestagsabgeordnete auf Schleswig-Holstein nach Berlin schicken.
Diese Entwicklungen hat damals kein Mensch kommen sehen. Um die vielen neuen Genoss*innen direkt einzubinden und uns für die Landtagswahl bestmöglich aufzustellen ermöglicht der Landesvorstand eine frühe Neuwahl. Diese soll frischen Wind in das wichtige Gremium bringen und die Arbeitslast auf mehr Schulten verteilen als es aktuell der Fall ist.
Darum möchten wir am 31. Januar und 1. Februar auf unserem Landesparteitag in Rendsburg einen neuen Landesvorstand wählen.
Der Landesvorstand gliedert sich effektiv in drei verschiedene Rollen.
Landessprecher*innen
 Die Landessprecherin und der Landessprecher vertreten die Partei nach außen, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Landesschatzmeister*in
 Der besondere Fokus der/des Landesschatzmeister*in liegt auf den finanziellen Mitteln der Landespartei. Die Budgetplanung sowie freigabe und kontrolle von Mitteln, liegen insbesondere in ihrer/seiner Verantwortung.
Beisitzer*innen
 Neben den drei bereits genannten Vorstandsmitgliedern gibt es 5 bis 9 weitere Genoss*innen im Landesvorstand. Sie haben keine spezielle Schwerpunktsetzung aus Sicht der Satzung, jedoch kann der Landesvorstand sich intern die Aufgaben verteilen.
Die Aufgaben des Landesvorstandes sind vielseitig. Landesvorstandsmitglieder müssen sowohl nach innen in die Partei wirken und arbeiten, als auch nach außen unsere politischen Standpunkte vertreten. Letzteres obliegt insbesondere den beiden Sprecher*innen.
Die Landessatzung gibt bereits in §12 einen groben Überblick über die verschiedenen Aufgabenfelder.
a) die Beschlussfassung über alle politischen und organisatorischen sowie Finanz-, und Vermögensfragen, für die in dieser Satzung keine andere Zuständigkeit bestimmt wird, insbesondere die Verfügung über die im Finanzplan vorgesehenen Mittel,
b) die Abgabe von Stellungnahmen des Landesverbandes zu aktuellen politischen Fragen,
c) die Vorbereitung von Landesparteitagen und von Tagungen des Landesrates und die Durchführung von deren Beschlüssen,
d) die Beschlussfassung über durch den Landesparteitag oder den Landesrat an den Landesvorstand überwiesene Anträge,
e) die Unterstützung der Kreisverbände und der landesweiten Zusammenschlüsse der Partei sowie die Koordinierung deren Arbeit,
f) die Vorbereitung von Wahlen
g) die Feststellung des Delegiertenschlüssels für den Landesparteitag und den Landesrat.
Um zu kandidieren musst du zunächst ein paar Punkte erfüllen:
Du kannst zwar auch spontan zum Parteitag kandidieren, es ist jedoch ratsam es der Landesgeschäftsstelle vorher anzuzeigen und bereits eine kurze Bewerbung abzugeben. Sinnvoll Inhalte für eine Kandidatur sind:
Wenn du dich dann einmal beworben hast darfst du dich auf dem Landesparteitag vorstellen und die Delegierten haben die Möglichkeit dir Fragen zu stellen. Wenn du genügend Genoss*innen überzeugt hast wirst du Teil des Landesvorstandes und kannst in den Tagen und Wochen danach die Arbeit aufnehmen.
Die darauffolgende nächste Vorstandswahl ist planmäßig 2028.