Kommunen finanziell handlungsfähig machen

Daseinsvorsorge sicherstellen


Die Kommunen stellen unsere Daseinsvorsorge vor Ort sicher. Sie sind zentral für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und dennoch wird eine zerstörerische Sparpolitik durchgeführt.

Von Stadtteilfesten, über Parks und Schwimmbäder bis hin zum Wohnungsbau und dem Betrieb von Krankenhäusern, die Kommunen im Land sind für die grundlegenden Dinge verantwortlich, die unsere Gesellschaft benötigt. Allerdings gehören klamme Kassen, Haushaltssperren und damit einhergehend eine rigide Sparpolitik mittlerweile zum Alltag. Ferienprogramme für Kinder in sozial benachteiligten Stadtteilen werden gestrichen, das Mittagessen in Kitas und Schulen wird teurer und öffentliche Einrichtungen zerfallen aufgrund mangelnder Investitionen. Vor allem diejenigen, die schon wenig haben, leiden am meisten und der gesellschaftliche Zusammenhalt bröckelt.

Die Kommunen sind strukturell unterfinanziert, obwohl sie die Daseinsvorsorge vor Ort und einen großen Teil der öffentlichen Investitionen tätigen. Eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen muss sichergestellt werden, sodass sie unsere Daseinsvorsorge sichern und Investitionen für eine sozial-ökologische Zukunft tätigen können.

Dafür setzen wir uns ein

Auch gutverdienende Selbständige und Freiberufler werden einbezogen. So können die Kommunen wieder auf verlässliche finanzielle Füße gestellt werden.

Über das Sondervermögen, in dem 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen vorgesehen sind, hinaus muss es von Land und Bund Förderprogramme für Investitionen in kommunale Infrastruktur und Einrichtungen, wie Schwimmbäder oder Wohnungsbau, geben.

Die Kommunen führen für Bund und Land Gesetze aus, aber erhalten dafür nicht ausreichend finanzielle Mittel. Dies muss sich ändern, indem die Kommunen die finanziellen Aufwendungen von Bund und Land ersetzt bekommen.

Bund und Land sollen die Altschulden der Kommunen übernehmen.

Kommunen und Länder erhalten Anteile der Lohn- und Einkommenssteuer, der Umsatzsteuer, Abgeltungssteuer und der Körperschaftssteuer. Die Vermögens- und Erbschaftssteuer fällt sogar komplett an die Länder. Lediglich “kleinere” Steuern und Abgaben liegen in der Entscheidungskompetenz von Ländern und Kommune, eine Ausnahme bildet hierbei die Gewerbesteuer, die in der Entscheidungskompetenz der Kommunen liegt. Gleichzeitig haben die Länder kaum Kompetenzen in der Steuergesetzgebung. Da die Steuergesetze aber in großen Umfang im Bundesrat zustimmungspflichtig sind, bestehen Mitwirkungsmöglichkeiten. Es muss also Aufgabe des Landes sein, nachteilige Steuergesetze, wie die Absenkung von Unternehmenssteuern, abzuwehren.

Das Land finanziell stärken- Schuldenbremse abschaffen und Vermögenssteuer wieder einführen

Auch das Land Schleswig-Holstein führt eine harte Sparpolitik durch. Auf Kosten der Bildung, des ÖPNV und vieles mehr. Das muss sich ändern.

Auch die Sparpolitik des Landes hat schmerzhafte Auswirkungen. Es werden Lehrer*innenstellen abgebaut und an den Hochschulen in Schleswig-Holstein werden Verwaltungsgebühren eingeführt. Die Fahrpläne im Schienenverkehr wurden bereits ausgedünnt. Zusätzlich engt die Schuldenbremse die finanziellen Handlungsmöglichkeiten sehr stark ein. Unter diesen Voraussetzungen ist eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen, eine gerechte Bildungspolitik und Verkehrswende nicht möglich. Dabei würde eine Politik der sozialen Gerechtigkeit und der Umverteilung einen direkten positiven Einfluss auf die Finanzen von Land und Kommunen haben. Denn die Vermögens und Erbschaftssteuer gehen an das Land.

Dafür setzen wir uns ein

Wir wollen Vermögen (abzüglich Schulden) ab einer Million Euro mit 1 Prozent besteuern. Ab einem Nettovermögen von 50 Millionen werden 5 Prozent, ab einer Milliarde 12 Prozent fällig. Für Betriebsvermögen gelten Freibeträge von mindestens 5 Millionen Euro. So hätten wir mehr Geld für den Ausbau von Bus und Bahn, für Schulen und Kitaplätze, für bessere Pflege und ein gerechtes und modernes Gesundheitssystem, für ein gutes Leben für alle. Geld ist genug da, es ist nur ungerecht verteilt! 

Konzept einer Vermögenssteuer

Die Superreichen können Millionenvermögen in Unternehmensanteilen steuerfrei vererben oder verschenken. Diese Steuerschlupflöcher wollen wir schließen und die Erbschaftssteuer auf hohe Erbschaften erhöhen. Normales selbstgenutztes Wohneigentum bleibt freigestellt.

Die Schuldenbremse muss abgeschaftt werden, damit das Land die notwendigen finanziellen Handlungsspielräume für eine gerechte Bildungspolitik, eine Verkehrswende und das gute Leben für alle erhält.

Bund und Land sollen die Altschulden der Kommunen übernehmen.

Beispiele für eine Vermögenssteuer, abzüglich Schulden

Mit der Vermögensteuer wird ausschließlich Vermögen über einer Million Euro besteuert.

Mit der Vermögensteuer wird ausschließlich Vermögen über einer Million Euro besteuert.

Es fallen also keine Vermögenssteuern an.

Ab einem Vermögen von einer Million Euro werden 1 Prozent im Jahr fällig. Mit der Vermögensteuer wird ausschließlich Vermögen über einer Million Euro besteuert. 

Eine Person, die eine Million und einen Euro besitzt, muss also nur auf diesen einen Euro Steuern zahlen, also einen Cent.

Eine Person die 50 Millionen Euro besitzt, muss auf alles über der ersten Million ein Prozent Steuern zahlen, also 490.000 Euro.

Ab einem Vermögen von 50 Million Euro werden 5 Prozent im Jahr fällig. Dabei wird wieder nur alles über den 50 Millionen Euro betrachtet.

Eine Person, die 50 Million und einen Euro besitzt, muss also nur auf diesen einen Euro die erhöhten 5% Steuern zahlen, also fünf Cent zusätzlich.

Eine Person, die eine Milliarde Euro besitzt, muss insgesamt also 47.990.00 Euro Steuern zahlen.

Ab einem Vermögen von einer Milliarde Euro werden 12 Prozent im Jahr fällig. Dabei wird wieder nur alles über der einen Milliarde Euro betrachtet.

Eine Person, die eine Milliarde und einen Euro besitzt, muss also nur auf diesen einen Euro die erhöhten 12% Steuern zahlen, also 12 Cent zusätzlich.

Die DIW-Studie zeigt wie vorteilhaft auch nur ein einziges Jahr unser Konzept einer Vermögenssteuer für Superreiche wäre. Weiterlesen

Die schwarz-grüne Landesregierung möchte weiterhin eine Sparpolitik betreiben, obwohl durch die Reform der Schuldenbremse und ein neues Sondervermögen vermeintlich neue  finanzielle Spielräume für die Länder ergeben. Dazu kommt die Klatsche durch das Landesverfassungsgericht, das den Haushalt 2024 mit seinen Notkrediten für verfassungswidrig… Weiterlesen

Die Linke Schleswig-Holstein bekräftigt den Beschluss des Parteivorstandes zur Ablehnung des Finanzpaketes Weiterlesen